Autounfall - Verhaltenstipps

Verkehrsrecht

Bei einem Unfall kommt es schnell zu folgendschweren Fehlern. Insbesondere bei einem aggressiven Unfallgegner läßt sich so mancher Beteiligter beispielsweise zu einem Schuldanerkenntnis hinreißen. Dies kann dazu führen, daß die Versicherung von vornherein eine Übernahme des Schadens verweigert. Bei einem Unfall sollten die folgenden Verhaltenshinweise beachtet werden, um eine problemlose Regulierung des Schadens zu ermöglichen:

Die Unfallstelle ist sofort abzusichern und zu räumen, um eine Behinderung des Verkehrsflusses oder gar Folgeunfälle zu vermeiden.

Sind Personen zu Schaden gekommen, stehen ein oder mehrere Beteiligte unter Einfluß von Alkohol oder Drogen oder besteht der Verdacht auf einen entsprechenden Einfluß oder einen vorgetäuschten Unfall, so sollte gar nicht erst versucht werden, die notwendigen Schritte selbst durchzuführen. Es sollte in jedem Fall sofort die Polizei hinzugezogen werden. Handelt es sich nicht um eine Bagatelle (Schaden insgesamt unter 1500 EUR), sollte ebenfalls die Polizei hinzugezogen werden. Das polizeiliche Aufnahmeprotokoll ist auch für die Schadensregulierung ein gutes Beweismittel.

Liegt kein Personen-, sondern lediglich ein "Blechschaden" vor, so ist die polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs aus Sicht des Versicherungsunternehmens nicht erforderlich. Es genügt, einen europäischen Unfallbericht auszufüllen oder aber ein eigenes Unfallprotokoll anzufertigen. Der Bericht ist sodann von den Beteiligten zu unterzeichnen. Ein solcher Bericht wird von der Versicherung anerkannt. Selbstverständlich kann auch ein polizeiliches Protokoll angefertigt werden.

Ein Unfallprotokoll sollte eine Skizze und ggf. auch Fotos der Unfallstelle enthalten. Die amtlichen Kennzeichen, Name und Anschrift aller Beteiligten und Zeugen sollten ebenfalls aufgeführt werden. Sofern ein Beteiligter eine Kamera oder eine Handy-Kamera zur Verfügung hat, sollte der Unfall möglichst unter Hinzunahme eines Maßstabs festgehalten werden. Diese Bilder können später die Rekonstruktion des Unfallhergangs erleichtern.

Hinweis: Die Unterschrift unter dem Unfallprotokoll ist kein Schuldanerkenntnis!

Fehlen Versicherungsunterlagen bzw. -details, so können diese telefonisch bei der Versicherung oder auch beim Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung gebracht werden. Der Zentralruf ist rund um die Uhr unter 0180-25026 erreichbar. Der Notruf der Autoversicherer ist unter 0800 NOTFON D zu erreichen.

Sofort nach dem Unfall sollte sich um Zeugen für den Hergang bemüht werden. Personen, die den Unfall möglicherweise beobachtet haben, sollten sofort nach Ihrer Anschrift gefragt werden. Neutrale Zeugen genießen grundsätzlich einen höheren Glaubwürdigkeitsfaktor als Verwandte oder Ehepartner, die selbstverständlich auch Zeugen sein können.

Etwaige Verletzungen sollten sofort ärztlich festgestellt und attestiert werden, damit später beweisbar ist, ob die Verletzungen tatsächlich vom Unfall herrühren.

Der Unfallschaden sollte unabhängig von der Schuldfrage so bald wie möglich der Versicherung gemeldet werden - spätestens binnen Wochenfrist.

Letzte Änderung: 25.09.2023

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.117 Beratungsanfragen

Schnelle und optimale Beratung!
Chapeau!

Verifizierter Mandant

Ein Problem ist natürlich über ein Onlineportal nicht vollständig zu klären.
Aber Ansatzpunkte, Hinweise und konkrete Auskünfte zu einer ...

Norbert Ludewig, Döbeln