Unfall mit ausländischen Fahrzeugen

Verkehrsrecht

Ein Unfall ist für sich genommen schon unangenehm genug und zieht viel Arbeit nach sich - bis zum Abschluss eines  Schadenersatzverfahrens kann es schnell einige Monate dauern. Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik wird es jedoch noch komplizierter.

Aufgrund internationaler Abkommen ist es nicht notwendig, sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung zu setzen - es gibt direkt in Deutschland Ansprechpartner.

Generell gilt zunächst, sich genauso wie bei einem normalen Unfall zu verhalten (siehe Verkehrsunfallschaden). Auf einer Kleinigkeit sollte man jedoch bestehen - die grüne Versicherungskarte sollte der Unfallgegner in jedem Fall aushändigen, denn nur dann, wenn man im Besitz der originalen grünen Versicherungskarte ist, kann der Unfall wie ein Unfall mit einem Inländer abgewickelt werden. Das Grüne-Karte-System ist auf Europa und einige wenige Mittelmeeranrainerstaaten begrenzt.

Der Schaden sollte sicherheitshalber unabhängig von der Polizei selbst aufgenommen werden, um möglichst umfassend das Geschehen protokollieren zu können. Besonders sollte darauf geachtet werden, dass dem ausländischen Unfallbeteiligten die grüne Versicherungskarte nicht wieder ausgehändigt wird.
Der Schaden kann sodann beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. (Anschrift s.u.) gemeldet werden, welches einen deutschen Versicherer nennt, der stellvertretend für die ausländische Versicherung den Schaden reguliert.

Notwendig für eine relativ reibungslose Abwicklung sind:

1. Das Original der zum Unfallzeitpunkt gültigen grünen Versicherungskarte des Unfallgegners

oder

Das Schädigerfahrzeug trägt entweder das amtliche Kennzeichens eines EWR-Staates oder der Schweiz

2. Eine ordnungsgemäße polizeiliche Unfallaufnahme

oder

Eine schriftliche Aussage eines Unfallzeugen, aus welcher sich der Unfallhergang einwandfrei ergibt

In diesem Fall ist die deutsche Versicherung verpflichtet, ohne Rücksprache mit dem ausländischen Versicherer den Schaden zu regulieren. Andernfalls kann der ausländische Versicherer den Regress verweigern. Daher ist die deutsche Versicherung in einem solchen Fall sehr vorsichtig und Zahlungen werden nur höchst unwillig erfolgen.

Für den Fall, dass der Unfallgegner mit einem Fahrzeug aus einem Land unterwegs war, das nicht dem Grüne-Karte-System angeschlossen ist, bleibt keine andere Möglichkeit, als sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung zu setzen. In solchen Fällen sollte man sich Angaben der jeweiligen Versicherung geben lassen und diese umgehend prüfen.

Kontakt Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 33440-0
Telefax: +49 40 33440-7040
E-Mail: dbgk@gruene-karte.de
www.gruene-karte.de

Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist ratsamDa die Schadensabwicklung in aller Regel kompliziert und schleppend verläuft, kann eine professionelle anwaltliche Vertretung dem Betroffenen nicht nur viel Arbeit abnehmen, sondern oft auch die Abwicklung erheblich beschleunigen.

Unsere Experten betreuen Sie gerne - informieren Sie sich über Möglichkeiten.


Letzte Änderung: 05.03.2019

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