Anreise zum Skiurlaub: Vorsicht Geldbuße!

Verkehrsrecht

Wer auf dem Weg in den Alpenskiort bei Verkehrssünden ertappt wird, muss oftmals tief ins Portemonnaie greifen - und das, obwohl der Skiurlaub selbst meist schon kostspielig genug ist!

Ganz allgemein ist zu beachten, dass es schon dann verhältnismäßig teuer wird, wenn der Winterurlauber die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um bis zu 20 Stundenkilometer überschreitet oder auf Bergstraßen trotz entsprechender Pflicht keine Schneeketten aufzieht.

Nachstehend ein kurzer Überblick über die größten Fallen:

Österreich:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 Stundenkilometer: ab 21 Euro

Überholen bei ungenügender Sicht (Nebel, dichtes Schneetreiben): mindestens 36 Euro

Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 36 Euro

Frankreich:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 Stundenkilometer: ab 90 Euro

Fahren ohne Abblendlicht trotz Schneefalls: ab 68 Euro

Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 35 Euro

Schweiz:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 Stundenkilometer: 250 Schweizer Franken (165 Euro)

Fahrzeug durch laufenden Motor vorwärmen: 60 Franken (40 Euro)

Verdecken von Schildern und Beleuchtungen durch Wintergepäck: 60 Franken (40 Euro)

Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: 105 Franken (70 Euro)

Italien:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 Stundenkilometer: mindestens rund 140 Euro

Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab rund 70 Euro

Letzte Änderung: 14.09.2023

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Thomas Neumann, 70376 Stuttgart

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