Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 358.972 Anfragen

Parken auf dem Gehweg: Erlaubt oder nicht?

Verkehrsrecht

Mangels zur Verfügung stehendem regulären Parkplatz nutzen Verkehrsteilnehmer immer wieder den Gehweg, um ihr Fahrzeug dort (teilweise) abzustellen. Das Befahren von Geh- oder Radwegen ist jedoch grundsätzlich untersagt, da Fahrzeuge gem. § 2 Abs. 1 StVO die Fahrbahn benutzen müssen.

Für den ruhenden (also parkenden) Verkehr kommt § 12 StVO zur Anwendung. Die dortigen Regelungen sind abschließend. § 12 Abs. 4 StVO besagt, daß der rechte Seitenstreifen zum Parken verwendet werden muss, wenn er ausreichend befestigt ist und ansonsten an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren ist.

Wird gegen diese Vorschrift verstoßen, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Grundsätzlich ist also nicht nur das Befahren, sondern auch das Parken auf Geh- oder Radwegen unzulässig.

Parken auf einem Geh- oder Radweg wird mit 55 €, bei gleichzeitiger Behinderung mit 70 € sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.

Ausnahmen hiervon kann die Straßenverkehrsbehörde zulassen. Eine allgemeine Zulassung kann durch Zeichen 315 StVO erteilt werden. Voraussetzung ist, daß der betroffene Gehweg baulich auch tatsächlich zum Parken geeignet ist. Die Erlaubnis gilt nicht für Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,8t übersteigt. Ein Fahrzeug, welches nicht entsprechend der Darstellung auf Zeichen 315 parkt, parkt ordnungswidrig.

Eine Freigabe nur mit entsprechender Fahrbahnmarkierung ist ebenfalls möglich.

Letzte Änderung: 20.08.2023

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.972 Beratungsanfragen

Hervorragend beantwortet. Viele Dank!

Verifizierter Mandant

Für mein Problem gab es keine Lösung. Das hat mir Herr Schmitz entsprechend ausgeführt. Der mögliche Aufwand wäre extrem gewesen, die ...

Kai Stiglat, Bad Herrenalb