Nötigung beim Parken

Verkehrsrecht

Parkplätze entwickeln sich in Großstädten zu einem knappen Gut - zu Stoßzeiten gibt es des öfteren mehr als nur einen Anwärter auf einen freien Parkplatz.

Gerade in Parkhäusern kommt es daher öfters vor, daß der Beifahrer einen für ihn schnell zu erreichenden Parkplatz bereits blockiert und so andere Fahrzeuge am Parken in dieser Parklücke hindert. Der Blockierende macht sich hiermit keiner Nötigung strafbar, da er keine Veranlassung zu einem unangemessenen Handeln gibt. Die Gerichte halten es nicht für unangemessen, wenn sich der Blockierte einen anderen Parkplatz suchen muß. Reagiert der Blockierte jedoch heftig und drängt den Blockierenden durch Anfahren aus der Lücke, so liegt hier eine Nötigung vor. Bei einer sehr vorsichtigen Variante, die keine Gefahr für den Blockierenden darstellt, sehen das nicht alle Gerichte so - abzuraten ist hiervon dennoch. Insbesondere die Gefahr für den Blockierenden, die sich aus einer kleinen Unachtsamkeit des Fahrers ergeben kann, ist nicht zu unterschätzen.

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Letzte Änderung: 04.04.2023

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