Mobiles Parkverbot: Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen und Bußgelder

Verkehrsrecht

Bei einem mobilen Parkverbot werden bestimmte Bereiche für einen begrenzten Zeitraum für das Parken gesperrt. Diese Bereiche werden in der Regel durch mobile Schilder oder Absperrungen gekennzeichnet. Diese Art des Parkverbots wird häufig bei Veranstaltungen, Baustellen oder bei Straßenreparaturen eingesetzt.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

Die gesetzlichen Grundlagen für das mobile Parkverbot werden durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.

Im StVG werden die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Parkverbots auf öffentlichen Straßen festgelegt. Hierbei wird unterschieden zwischen dauerhaften Parkverbotszonen und mobilen Parkverbotsbereichen. Das mobile Parkverbot kann durch die zuständige Verwaltung oder die Polizei bei Bedarf eingerichtet werden.

Die StVO regelt dann die Einzelheiten zur Anzeige und Durchsetzung des Parkverbots. Hierbei werden die Anforderungen an die Schilder und Absperrungen festgelegt, die verwendet werden müssen, um das mobile Parkverbot anzuzeigen. Außerdem werden die Bußgelder für das Parken gegen das mobile Parkverbot in der StVO festgelegt.

Wann ist ein mobiles Parkverbot gültig?

Das mobile Parkverbot gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, der auf den Schildern oder Absperrungen angegeben ist. Die Dauer kann von ein paar Stunden bis zu mehreren Tagen reichen. Es ist wichtig zu beachten, dass das mobile Parkverbot nur zu den angegebenen Zeiten gilt und dass es ansonsten erlaubt ist, in dem betroffenen Bereich zu parken.

Ein Parkverbot muss zudem für einen durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein.

Hierzu müssen Verkehrsschilder so aufgestellt werden, dass ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen könne, dass ein Ge- oder Verbot durch ein Verkehrszeichen verlautbart wurden. Zu einer Nachschau ist der Verkehrsteilnehmer nur verpflichtet, wenn hierfür ein Anlass besteht. (BVerwG, 06.04.2016 - Az: 3 C 10.15).

Sofern sich für einen durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer Zweifel ergeben, wo oder wann genau das Parkverbot gelten soll, so sind weder Bußgeld noch Abschleppkosten zu zahlen.

Wie und wann wird ein mobiles Parkverbot angezeigt?

Ein mobiles Parkverbot wird in der Regel durch mobile Schilder oder Absperrungen angezeigt. Die Schilder enthalten Informationen zum Zeitraum, zu dem das Parkverbot gilt, sowie zu den betroffenen Bereichen. Ein mobiles Parkverbot gilt auch dann, wenn keine Absperrungen vorhanden sind, solange die Schilder angebracht sind.

Ein mobiles Halteverbot ist üblicherweise vorab anzukündigen, bevor es eingerichtet wird. Diese Ankündigung kann in Form einer öffentlichen Bekanntmachung, eines Aushangs oder durch Verkehrsschilder erfolgen, die rechtzeitig vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. Hierbei wird eine Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen als rechtzeitig angesehen (BVerwG, 24.05.2018 - Az: 3 C 25.16).

Was passiert, wenn man gegen das mobile Parkverbot verstößt?

Wenn man gegen das mobile Parkverbot verstößt, indem man in dem betroffenen Bereich parkt, kann man mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden.

In schwerwiegenden Fällen kann auch ein Fahrzeug abgeschleppt werden. Dies gilt für alle Arten von Fahrzeugen, einschließlich Autos, LKW und Motorräder nach Ablauf von drei vollen Tagen (BVerwG, 24.05.2018 - Az: 3 C 25.16).

Betroffene sollten prüfen, ob die mobile Halteverbotszone tatsächlich rechtmäßig eingerichtet wurde und die Anforderungen an die Schilder und Absperrungen erfüllt waren. Denn die mobile Halteverbotszone muss deutlich sichtbar und gut erkennbar angezeigt werden. Nur dann sind die entstandenen Kosten bzw. das Verwarnungs- oder Bußgeld zu begleichen.

Kann man ein mobiles Halteverbot beantragen?

Bei Bestehen von bestimmten Umständen (Umzug etc.) kann bei der zuständigen Behörde ein mobiles Parkverbot beantragt werden.

In der Regel müssen Anträge für mobile Halteverbote bei der zuständigen Verkehrsbehörde des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden. Der Antragsteller muss dabei angeben, wofür das Halteverbot benötigt wird und wann es gelten soll. Es kann auch notwendig sein, bestimmte Dokumente wie Genehmigungen oder eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Halteverbots vorzulegen.

Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, die Fristen schwanken zwischen zwei und vier Wochen.

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Letzte Änderung: 20.08.2023

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