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Geschwindigkeitsüberschreitung: Geblitzt - und nun?

Verkehrsrecht

Wurde ein Verkehrsteilnehmer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung "geblitzt", so kann man auf den Bußgeldbescheid warten. Bei gravierender Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit droht neben der Geldbuße auch noch ein Fahrverbot.

Sollte man als Betroffener nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten werden, wie dies oft beim "Lasern" der Fall ist, sollten Ausreden für die zu hohe Geschwindigkeit in jedem Fall vermieden werden - damit wird nämlich Vorsatz zugegeben. Es ist daher besser keinerlei Angaben zu machen. Auch die Frage nach Kenntnis der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sollte nicht beantwortet werden, weder mit ja (= Vorsatz) noch mit nein (= Unkenntnis der Verkehrsregeln, es kann Verkehrsunterricht angeordnet werden!).

Grundsätzlich sollte zunächst der Zugang des Anhörungsbogens oder wenn schon eine Anhörung bzw. Vernehmung des Betroffenen erfolgt ist, des Bußgeldbescheides abgewartet werden. Vorab sollte man als Betroffener in keinster Weise tätig werden. Bei Zweifeln an der im Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid aufgeführten Geschwindigkeit oder anderen dort gemachten Angaben sollte der Betroffene in jedem Fall anwaltlichen Rat hinzuziehen; ein Rechtsanwalt hat auch die Möglichkeit, die Verfahrensakte anzufordern und die entsprechenden Unterlagen zu prüfen.

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Letzte Änderung: 01.07.2018

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