Nachdem die Mitgliedsländer der EU eine in einem Mitgliedsstaat erworbene Fahrerlaubnis seit einiger Zeit gegenseitig anerkennen, wird von betroffenen deutschen Fahrerlaubnisbewerbern immer wieder versucht, der in Deutschland drohenden MPU durch Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland (beliebt ist etwa Tschechien) zu entgehen. Nach den inzwischen dazu vorliegenden Gerichtsentscheideungen muss in solchen Missbrauchsfällen die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt werden.
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Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis".