Fahreignungsregister - Punkte in Flensburg

Verkehrsrecht

Wer wegen einer Verkehrsstraftat oder - Ordnungswidrigkeit verurteilt wird, erhält gegebenenfalls nicht nur eine Strafe oder Buße einschließlich Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot sondern wird auch mit Punkten im Fahreignungsregister (FAER) (ehemals: Verkehrszentralregister) in Flensburg bedacht.

Das dabei angewandten System hat seine Rechtsgrundlage in § 4 StVG. Wenn die dort geregelten Voraussetzungen vorliegen, müssen Punkte eingetragen werden; die Verwaltungsbehörden haben also insoweit keinen Ermessensspielraum. Die Konsequenzen, die sich aus der Eintragung von Punkten ergeben, richten sich nach dem Punktestand:

Wenn 4-5 (ehemals 8) Punkte erreicht sind, wird der betreffende Verkehrssünder schriftlich ermahnt. Gleichzeitig wird er darauf hingewiesen, dass er durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar sein Punktekonto reduzieren kann. Für die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird bei einem Punktestand von 1 bis 5 ein Punkt erlassen.

Sind 6-7 (ehemals 14-17) Punkte erreicht, erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf Fahreignungsseminar.

Bei einem Punktestand von 8 (ehemals 18) Punkten oder darüber entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis automatisch. Eine neue Fahrerlaubnis kann dann frühestens nach sechs Monaten und i. d. R. nach einer medizinisch psychologische Begutachtung erteilt werden.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Letzte Änderung: 01.07.2018

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.103 Beratungsanfragen

Zur ersten Orientierung und Beleuchtung der Problematik. Schon mal eine gute Wahl

Verifizierter Mandant

Sehr ausführliche und sehr gut verständliche Beratung.
Besser gehts nicht.
Werde bei Bedarf auf jeden Fall AnwaltOnline wieder in ...

Verifizierter Mandant