Feuerwerksschäden

Verkehrsrecht

Viele KfZ-Eigentümer finden nach der Silvesternacht Schäden durch Feuerwerkskörper an ihrem Fahrzeug vor. Die Betroffenen stehen dann vor der Frage, wer ihnen den Schaden ersetzen wird.

Kann die verantwortliche Person ermittelt werden, so ist die Sache vergleichsweise einfach. Ausgleichspflichtig ist in diesem Fall der Schädiger; hat er eine private Haftpflichtversicherung, tritt diese für den entstandenen Schaden ein.

Jedoch ist die Ermittlung des Verursachers letztlich in den seltensten Fällen möglich, so daß der Eigentümer darauf verwiesen ist, eine eventuell vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Teilkaskoversicherung ersetzt dabei i.d.R. Schäden, die durch Feuerwerkskörper entstanden sind, wobei eine etwaige Selbstbeteiligung in Abzug gebracht wird. Auch Schäden an der Verglasung sind abgedeckt. Bei dieser Versicherungsart erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

Besteht Vollkaskoversicherungsschutz, so sind auch mutwillige Beschädigungen und selbst verschuldete Unfälle abgedeckt. Wird die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen, ist aber i.d.R. mit Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes zu rechnen.

Letzte Änderung: 01.07.2018

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