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Tipps - Fahrverbot

Verkehrsrecht

Ein Fahrverbot kann im Rahmen einer gerichtlichen Verurteilung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit oder im zuletzt genannten Fall auch mit einem Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde ausgesprochen werden.

Das Fahrverbot ist hier in erster Linie als Warnungs- und Besinnungsstrafe für nachlässige oder leichtfertige Kraftfahrer gedacht.

Der Betroffene, gegen den ein Fahrverbot ausgesprochen worden ist, behält seine Fahrerlaubnis. Er darf aber, solange das Fahrverbot wirkt, nicht fahren.

Das Fahrverbot kann generell „für Kraftfahrzeuge aller Art“ ausgesprochen werden. Es erstreckt sich dann auch auf nicht fahrerlaubnispflichtige Kfz. Möglich ist es aber auch, dass das Fahrverbot nur für bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgesprochen wird.

Wann wird das Fahrverbot wirksam?

Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Solange das Fahrverbot besteht, wird der Führerschein des Betroffenen amtlich verwahrt.

Die Verbotsfrist beginnt erst mit dem Tag zu laufen, an dem der Führerschein in Verwahrung genommen wird.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Ein Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze hat i.d.R. ein Bußgeld und ein Fahrverbot für einen Monat zur Folge. Nach einer wiederholten Promillefahrt erhöht sich das Bußgeld sowie die Dauer des Fahrverbotes.

Ein Überschreiten der 1,1-Promillegrenze hat dagegen stets den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Umwandlung des Fahrverbotes

Behörden und Gerichte können in besonderen Fällen vom Führerscheinentzug absehen. Der Führerscheinentzug soll nämlich nicht den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten oder die wirtschaftliche Existenz gefährden. Im Gegenzug wird das Bußgeld erhöht.

In der Regel kommt eine solche Umwandlung nur bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht.

Bei Ersttätern, für die der Führerscheinentzug eine besondere Härte darstellen würde kann eine Umwandlung eines (einmonatigen) Fahrverbots in Betracht kommen, wenn es sich bei dem Verkehrsverstoß nicht um einen Rotlicht-, Alkohol- oder Drogenverstoß handelt.

Einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung vom Fahrverbot gibt es nicht. Die Erhöhung des Bußgeldes liegt bei einer Umwandlung im Ermessen der Behörde bzw. des Gerichts.

Letzte Änderung: 18.09.2023

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