Verzicht auf den Führerscheinentzug: Die Umwandlung eines Fahrverbotes

Verkehrsrecht

Ein Fahrverbot geht regelmäßig mit beruflichen und/oder privaten Schwierigkeiten einher, welche der Betroffene nach Möglichkeit gerne vermeiden möchte. Doch ist es überhaupt möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?

Das Fahrverbot soll schließlich den Autofahrer disziplinieren und zukünftige Straßenverkehrsverstöße nach Möglichkeit verhindern.

Behörden und Gerichte können aber in besonderen Fällen vom Führerscheinentzug absehen. Der Führerscheinentzug soll nämlich nicht den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten oder die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Wer in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ noch nicht erfasst und zudem beruflich in besonderem Maße auf seinen Führerschein angewiesen ist, hat u.U. gute Chancen, dem zeitweiligen Verlust des Führerscheins zu entgehen.

Als „Gegenleistung“ dafür, dass „die Pappe“ nicht weg ist, müssen rasante Fahrer dann aber etwas tiefer in die Tasche greifen: Verschont werden sie nur, wenn das Bußgeld im Gegenzug erhöht wird.

Wann kommt ein Verzicht auf den Führerscheinentzug in Betracht?

Bei Ersttätern, für die der Führerscheinentzug eine besondere Härte darstellen würde kann eine Umwandlung eines (einmonatigen) Fahrverbots in Betracht kommen, wenn es sich bei dem Verkehrsverstoß nicht um einen Rotlicht-, Alkohol- oder Drogenverstoß handelt.

In der Regel kommt eine Umwandlung nur bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht.

Zu beachten ist hierbei auch, dass bei einem „lediglich“ einmonatigen Fahrverbot berufliche Nachteile auch schwerwiegender Art grundsätzlich hinzunehmen sind.

Die zuständigen Gerichte weisen dann in aller Regel darauf hin, dass es möglich ist, den fraglichen Zeitraum zu kompensieren – bei Ersttätern wird in der Regel eine Viermonatsfrist gewährt, innerhalb welcher das Fahrverbot zu verbüßen ist. So kann das Fahrverbot oftmals in die Urlaubszeit verlegt werden.

Wie funktioniert die Umwandlung des Fahrverbotes?

Will ein Betroffener um ein Fahrverbot herumkommen, so ist zunächst einmal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Weiterhin bedarf es einer guten Begründung, die am besten mit einem versierten Rechtsanwalt zusammen erstellt wurde, warum eine Umwandlung des Fahrverbotes in diesem besonderen Fall erforderlich ist.

Oft wird eine unzumutbare Härte aufgeführt, z.B. weil der Betroffene beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und der Arbeitgeber ansonsten die Kündigung aussprechen würde. Hier muss dann aber auch dargelegt werden, warum das Fahrverbot beispielsweise nicht in die Urlaubszeit gelegt werden kann und auch sonstige Alternativen (Einstellung eines Fahrers, öffentliche Verkehrsmittel etc.) müssen nachvollziehbar ausscheiden.

Ein anderes beliebtes Argument ist das Augenblickversagen, weil etwa ein Verkehrsschild z.B. wegen mangelnder Ortskenntnis nicht richtig wahrgenommen wurde.

Gelingt es das Gericht bzw. die Behörde hiervon zu überzeugen, kann das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden.

Einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung vom Fahrverbot gibt es nicht. Die Erhöhung des Bußgeldes liegt bei einer Umwandlung im Ermessen der Behörde bzw. des Gerichts.

Betroffene müssen mit einer empfindlichen Erhöhung des Bußgeldes rechnen. Denn vor der Umwandlung werden die Vermögensverhältnisse des Antragstellers überprüft und nach diesen die Bußgeldhöhe festgelegt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das erhöhte Bußgeld immer noch eine ähnlich erzieherische Wirkung wir das ursprüngliche Fahrverbot für den Betroffenen hat.

Ob sich eine solche Umwandlung finanziell tatsächlich für den Betroffenen lohnt, sollte daher bereits im Vorfeld geprüft werden – ein Anwalt ist hier in aller Regel der richtige Ansprechpartner.

Letzte Änderung: 15.09.2023

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