Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr: Was bedeutet das eigentlich?

Verkehrsrecht

Fahrtüchtigkeit sollte nicht mit Fahrtauglichkeit verwechselt werden. Fahrtauglichkeit ist die grundsätzliche Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen. Fahrtüchtigkeit ist ein konkreter, situationsabhängiger Zustand des Fahrzeugführers.

Gerade bei Unfällen und der Beurteilung der Haftungsverteilung kommt der Frage der Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers eine besondere Rolle zu. Grundsätzlich ist ein Fahrzeugführer dann fahruntüchtig, wenn er nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Hierzu muss er aber jederzeit in der Lage sein.

Fahruntüchtigkeit kann verschiedene Ursachen haben - es kommt u.a. Medikamentenkonsum, Drogenkonsum, Krankheit oder Behinderung aber auch eine schlichte Übermüdung des Fahrers in Betracht.

Ebenfalls fahruntüchtig ist eine Person dann, wenn die Verkehrsregeln nicht ausreichend akzeptiert werden oder mangelndes Trennungsvermögen vorliegt.

Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol, Medikamenten oder Drogen

Standardsituationen für eine Fahruntüchtigkeit sind Alkoholkonsum mit Ausfallerscheinungen, eine Überschreitung der Promillegrenze und das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss. Oft kommt es zu einer Kombination dieser Fälle.

Bei diesen Klassikern ist dem Betroffenen in der Regel klar, dass er eigentlich nicht fahren sollte. Aber nicht immer ist dem Verkehrsteilnehmer bewusst, dass er rechtlich gesehen fahruntüchtig wäre und sein Fahrzeug deshalb hätte stehen lassen sollen. So kann bereits eine Betäubung beim Zahnarzt geeignet sein, um die Verkehrstüchtigkeit einzuschränken oder gar Fahruntüchtigkeit herbeizuführen.

Besonders riskant sind auch Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmittel, da diese oftmals eine längere Wirkung entfalten und die Fahrtüchtigkeit länger einschränken können, als es der Betroffene selber wahrnimmt.

Weiterhin sollte man seine Fahrtüchtigkeit kritisch beobachten, wenn man Allergiemittel, Antidepressiva, Blutdruck- und Herz-Kreislauf-Mittel, Stimmungsaufheller oder Antidiabetika einnimmt.

Krankheitsbedingte Fahruntüchtigkeit

Sofern ein Fahrerlaubnisinhaber unter einer Krankheit leidet, die die Fahrtüchtigkeit einschränken kann (z.B. Diabetes, Parkinson, Epilepsie, Herzleiden oder Alzheimer), so kann zumindest bei einem entsprechenden Vorfall das Straßenverkehrsamt den Nachweis der Verkehrstüchtigkeit verlangen. Dies geschieht typischerweise mit einer medizinisch - psychologischen Untersuchung, deren Ergebnis als Gutachten vorzulegen ist, um die Fahrtüchtigkeit nachzuweisen.

Unfall wegen Fahruntüchtigkeit

Kommt es aufgrund einer Fahruntüchtigkeit zum Unfall, so bleibt der Betroffene oftmals auf den Kosten sitzen. Denn wer sich in Kenntnis einer potentiellen Fahruntüchtigkeit und deren möglichen Folgen hinters Steuer setzt, handelt oftmals (grob) fahrlässig. In einem solchen Fall kann die Versicherung nach der Schadensregulierung die Kosten vom Unfallverursacher ersetzt verlangen.

Letzte Änderung: 12.09.2023

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