Europäischer Führerschein

Verkehrsrecht

Seit dem 19.01.2013 gelten für Führerscheine europaweit einheitliche Regeln. Alle neuen Führerscheine werden in Form einer Plastik-Scheckkarte ausgestellt. Effektivere Sicherheitsmerkmale sollen vor Manipulation und Fälschung schützen. Die Verkehrspolizei in Europa soll sich nicht mehr über 100 unterschiedliche Modelle von Papier- und Plastikführerscheinen erkennen können müssen. Zudem waren die Lichtbilder mitunter völlig veraltet, die Klassen, für die die Fahrerlaubnis gilt, unklar und die Dokumente unter Umständen leicht zu fälschen.

Die alten Führerscheine gelten aber weiter, werden allerdings bei der Erneuerung im neuen Format ausgestellt. Je nach Mitgliedstaat müssen die Inhaber ihren Führerschein alle zehn bis 15 Jahre erneuern lassen - in Deutschland alle 15 Jahre. Dabei werden alle Informationen, Lichtbilder und die Sicherheitsmerkmale auf den Karten auf den aktuellsten Stand gebracht. Die neuen Regeln sehen außerdem vor, dass Fahrer, die in Zukunft starke Krafträder fahren wollen, mindestens 24 Jahre alt sein müssen und eine Fahrerfahrung auf schwächeren Krafträdern von mindestens vier Jahren nachweisen können.

Letzte Änderung: 01.07.2018

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