Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich vor der Entscheidung, ob Sie diesen akzeptieren oder Einspruch einlegen wollen, eine Verhaltensstrategie zurecht legen. Hierbei gilt es zu beachten, dass Ihnen ein Fehlverhalten nachgewiesen werden muss. Es liegt also niemals an Ihnen, Ihre Unschuld zu beweisen.
Wenn Sie als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen erhalten, so belassen Sie es am besten zunächst dabei, nur die Angaben zu machen, zu denen Sie verpflichtet sind. Dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.
Zwar werden Sie regelmäßig die Drohung einer Fahrtenbuch-Auflage erhalten, wenn Sie weitere Angaben verweigern - wichtig ist es jedoch, zu wissen, dass diese Auflage nur für ein bestimmtes Fahrzeug und über keinen allzu langen Zeitraum verhängt werden kann. Darüber hinaus müssen die Ermittlungen binnen zwei Wochen nach dem vorgeworfenen Fehlverhalten erfolgt sein. Prüfen Sie, ob diese Frist eingehalten wurde!
Natürlich können Sie - insbesondere wenn bereits ein längerer Zeitraum verstrichen ist - angeben, dass Sie sich nicht mehr erinnern können, wer zu dem entsprechenden Zeitpunkt den Wagen genutzt hat. Insbesondere dann, wenn der Fahrer für den fraglichen Zeitpunkt nicht feststeht, müssen Sie nach Rücksendung des Anhörungsbogens mit polizeilichen Ermittlungen rechnen. Dies kann eine Ladung zum Revier sein oder aber eine Befragung von Angehörigen und / oder Nachbarn.
Letzte Änderung: 18.01.2019
Gina Grave , Duisburg
Verifizierter Mandant