Verfahren in der Hauptverhandlung nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Verkehrsrecht

Was passiert eigentlich, wenn man einen Bußgeldbescheid erhält, man hiergegen Einspruch einlegt und die Behörde das Verfahren dann nicht einstellt, weil sie nach wie vor davon ausgeht, dass ein Verkehrsverstoß vorliegt? Diese Frage werden sich all diejenigen schon einmal gestellt haben, die gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen wollen.

Das bislang rein von der Verwaltung geführte Verfahren wird dann zu einem gerichtlichen Verfahren. Das Interesse der Behörde wird dabei von der Staatsanwaltschaft bzw. von einem Amtsanwalt wahrgenommen. Das Amtsgericht bestimmt einen Termin zur Hauptverhandlung. Es besteht hier grundsätzlich Anwesenheitspflicht, die vom Gericht lediglich auf Antrag und unter sehr engen Voraussetzungen aufgehoben werden kann.

In der Hauptverhandlung versucht das Gericht, den einschlägigen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Hierbei werden Beweismittel - wie beispielsweise das Frontfoto - eingesehen und Zeugen vernommen.

Das vom Gericht gesprochene Urteil ist nur unter sehr engen Voraussetzungen im Rahmen einer Rechtsbeschwerde auf Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße überprüfbar.

Letzte Änderung: 01.07.2018

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