Kann man mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?

Verkehrsrecht

Nicht immer ist ein im Ausland von einem Deutschen erworbener Führerschein auch in Deutschland gültig. Jedoch kann jeder Bundesbürger im Ausland einen Führerschein nach den dortigen Regeln erwerben und diesen auch in dem entsprechenden Land und in den Ländern, die den entsprechenden Führerschein anerkennen, nutzen.

Wann ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?

Eine ausländische bzw. internationale Fahrerlaubnis berechtigt bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland in der Regel auch zum Fahren von Fahrzeugen.

Minderjährige, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, dürfen in Deutschland keine Kraftfahrzeuge fahren.

Der Inhaber eines gültigen internationalen Führerscheins darf in Deutschland fahren.

Auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bzw. im EWR ausgestellte Führerscheine sind gültig.

Damit ein Führerschein in Deutschland gültig ist, ist es notwendig, eine Zertifizierung der Fahrerlaubnis und ggf. eine Übersetzung derselben mitzuführen.

Bei einem nationalen Führerschein ist eine Übersetzung mitzuführen, wenn der Führerschein
  • nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist oder
  • nicht in deutscher Sprache abgefasst ist oder
  • nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht.
Auf eine Übersetzung wird für einige Länder verzichtet (z.Z. Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal).

Vorläufiger Führerschein und Lernführerschein

Ein ausländischer Lernführerschein oder ein vorläufig ausgestelltes Dokument berechtigt nicht zur Nutzung in Deutschland. Ein in den USA mit dem restriction code = P (provisional) versehener Führerschein, wie er regelmäßig an Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt wird, ist in Deutschland nicht gültig. Die Zeit seit Erwerb dieses Führerscheins auf Probe wird jedoch auf die Probezeit in Deutschland angerechnet. Darüber hinaus kann der Führerschein in den USA nach Vollendung des 18. Lebensjahres regelmäßig umgeschrieben werden. Der restriction code wird entfernt und der Führerschein kann auch in Deutschland gültig werden.

Was gilt bei einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland?

Nach der Rückkehr nach Deutschland oder Wohnsitznahme in Deutschland kann die ausländische Fahrerlaubnis i.d.R. 6 Monate lang genutzt werden. In diesem Zeitraum muss eine deutsche Fahrerlaubnis besorgt werden (Umschreibung).

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Fahrerlaubnishaber glaubhaft machen kann, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben wird.

Es kommen im Übrigen die deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe zur Anwendung, wenn die ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre innegehabt ist.

Weiterhin muss der Inhaber eines ausländischen Führerscheins zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen ständigen Aufenthaltsort dort gehabt haben (Wohnsitzerfordernis) - man muss also während eines zusammenhängenden Zeitraumes von mindestens 185 Tagen in dem Land gewohnt haben.

EU- / EWR-Führerschein

Ein Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bleibt in der Regel auch nach Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer weiter gültig.

Es ist ein nationaler Führerschein notwendig, ein internationaler Führerschein reicht dann nicht.

Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE, D1 und D1E gilt nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst wenn sie im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum gültig ist.

Die Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag um fünf Jahre verlängert, wenn entsprechende Anforderungen an die Gesundheit und das Sehvermögen erfüllt werden.

Sofern der Führerschein nach den o.g. Punkten zum Zeitpunkt der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes nach Deutschland nicht mehr gültig sein, kann die Fahrerlaubnis noch sechs Monate in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Innerhalb dieser Zeit muss die Verlängerung beantragt werden.

Andere Führerscheine

Ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gilt die Fahrerlaubnis noch sechs Monate fort.

Danach ist ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat die Fahrerlaubnis erworben wurde.

Sonderregel für Schüler und Studenten

Wird eine Fahrerlaubnis erworben, während man sich ausschließlich zum Besuch einer Hochschule oder Schule innerhalb eines EU- oder EWR-Staates aufhält, so kann ein dort erworbener Führerschein in Deutschland auch dann benutzt werden, wenn der ordentliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland und nicht im Ausstellerland lag.

Was ist zu beachten, wenn der Führerscheininhaber minderjährig ist?

Ist der Inhaber eines ausländischen Führerscheins nach den 12 Monaten noch nicht 18 Jahre alt, so muss eine Pause eingelegt werden, da der ausländische Führerschein erst mit 18 auf einen deutschen umgeschrieben werden kann.

Gegebenenfalls ist eine Teilnahme am sogenannten „Begleiteten Fahren ab 17“ möglich.

Der ausländische Führerschein kann durch Ablegung der amtlichen Prüfung umgeschrieben werden - Fahrstunden sind nicht weiter erforderlich.

Was ist bei der Umschreibung des Führerscheins zu beachten?

Eine problemlose Umschreibung eines ausländischen Führerscheins gibt es dann nicht, wenn bereits einmal die Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges festgestellt wurde und die Eignung gemäß Anordnung mittels MPU nachzuweisen ist.

Auch für die Umschreibung des Führerscheins ist es erforderlich, eine Zertifizierung und Übersetzung desselben zu haben. Dies führt beispielsweise der ADAC durch.

Führerscheine, die während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben wurden, müssen in Deutschland übrigens nicht anerkannt werden.

In Abhängigkeit vom Aussteller-Land kommen unterschiedliche Regeln zur Umschreibung zur Anwendung - eine theoretische und/oder praktische Prüfung kann verlangt werden (Details: Anlage 11 zu § 31 FeV, bei Nichtnennung sind beide Prüfungsteile abzulegen).

Verzichtet wird auf eine deutsche Fahrschulausbildung, sodass keine Mindest- oder Pflichtstunden erforderlich sind.

Die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis kann nur binnen 3 Jahren nach Wohnsitzbegründung in Deutschland erfolgen, danach wird der Führerscheininhaber wie ein Neuanfänger behandelt.

Eine ungültige oder abgelaufene ausländische Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden, ebenso wenig dann, wenn ein Fahrverbot in Deutschland besteht.

Letzte Änderung: 01.03.2024

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