Kein unnötiger Aufwand bei der Kfz-Zulassung im EU-Ausland

Verkehrsrecht

Alljährlich müssen Bürger und Unternehmen in der EU etwa 3,5 Mio. Fahrzeuge in einen anderen Mitgliedstaat bringen und dort nach den nationalen Bestimmungen zulassen. Was im Binnenmarkt des 21. Jahrhunderts eigentlich ein einfaches Zulassungsverfahren sein sollte, erweist sich aber nach wie vor als eine aufwendige und langwierige Prozedur. Schuld daran sind die unterschiedlichen Bestimmungen und diverse widersprüchliche Anforderungen. Im Durchschnitt dauert das ganze Verfahren etwa 5 Wochen und kostet Bürger und Unternehmen schätzungsweise 400 EUR. Dies bedeutet auch eine erhebliche Behinderung für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und damit für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa. Daher ist die Europäische Kommission jetzt aktiv geworden, um unnötigen bürokratischen Aufwand drastisch zu reduzieren. Mit dem von Vizepräsident Antonio Tajani präsentierten Vorschlag könnte der administrative Aufwand ganz erheblich vereinfacht werden. Für Unternehmen, Bürger und Zulassungsbehörden würde dies Einsparungen von insgesamt mindestens 1,5 Mrd. EUR jährlich bedeuten.Der einfache und klare Vorschlag zielt auf ganze konkrete Probleme ab. Die erneute Zulassung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland wird eingeschränkt. Beispielsweise brauchen Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten und einen von ihrem Arbeitgeber zugelassenen Pkw benutzen, diesen Wagen nicht mehr erneut zulassen. Generell werden die Formalitäten für die erneute Zulassung von Pkws, Lieferwagen, Bussen und Lkws innerhalb der EU stark vereinfacht, wenn man etwa in ein anderes EU-Land umzieht oder einen Gebrauchtwagen im EU-Ausland kauft. Es wird künftig auch unmöglich sein, ein gestohlenes Fahrzeug in einem anderen EU-Land zuzulassen. So werden Mietwagenunternehmen künftig viel Geld sparen, weil sie in der Ferienzeit ohne erneute Zulassung Fahrzeuge in ein anderes EU-Land verlegen können. Das ist eine gute Nachricht für Touristen, weil Mietautos nach der Annahme des heute präsentierten Vorschlags voraussichtlich billiger werden.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso äußerte sich wie folgt: „Mit dem heute vorgelegten Vorschlag möchte die Kommission es Bürgern und Unternehmen möglichst leicht machen, Fahrzeuge EU-weit zu nutzen und zuzulassen. Wir haben die für die Kfz-Zulassung in einem anderen EU-Land geltenden Bestimmungen stark vereinfacht und den administrativen Aufwand drastisch reduziert. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zu einem reibungslos funktionierenden Binnenmarkt, der uns Wachstum und Beschäftigung bringt.“

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, ergänzte: „20 Jahre nach Inkrafttreten des Binnenmarkts dürfen wir uns nicht damit abfinden, dass Bürger und Unternehmen nach wie vor mit so vielen Hindernissen konfrontiert sind. Dank unseres Vorschlags werden viele Formalitäten und langwierige Verfahren endgültig beseitigt. Das bringt für Mietwagenunternehmen hohe Einsparungen. Nutznießer ist die gesamte Wirtschaft und in erster Linie der Tourismus.“

Zulassung von Kraftfahrzeugen aus anderen EU-Ländern

Formalitäten für die erneute Zulassung eines Kfz im EU-Ausland werden drastisch reduziert

Der heute vorgestellte Vorschlag bringt Erleichterungen für alle, die einen Teil des Jahres in einem anderen EU-Land verbringen und bislang ihr Fahrzeug häufig erneut zulassen mussten. Demnach gilt der Grundsatz, dass ein Wagen in dem EU-Land zugelassen werden sollte, in dem der Eigentümer lebt, und dass alle anderen Mitgliedstaaten von ihm nicht verlangen dürfen, das Fahrzeug dort zuzulassen, auch wenn er sich längere Zeit dort aufhält.

Wenn der Vorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen ist, so bringt dies folgende Vorteile:
 
Wer einen Teil des Jahres in einem Ferienwohnsitz in einem anderen EU-Land verbringt, muss den Wagen nicht mehr erneut zulassen.

Wer auf Dauer in ein anderes EU-Land zieht, hat dort für die erneute Zulassung des Fahrzeugs 6 Monate Zeit.

Wer einen Gebrauchtwagen in einem anderen EU-Land kauft oder verkauft, ist nicht mehr mit zusätzlichen technischen Kontrollen und administrativen Problemen konfrontiert.

Wer in einem anderen EU-Land arbeitet und den von seinem Arbeitgeber zugelassenen Wagen nutzt, muss ihn nicht mehr im eigenen Land zulassen.

Mietwagenunternehmen können künftig Fahrzeuge in der Ferienzeit ohne erneute Zulassung in ein anderes EU-Land verlegen (und dieselben Fahrzeuge etwa im Sommer an der Küste und im Winter in den Alpen einsetzen). Damit sollten die Mietwagenpreise sinken.

Für Unternehmen gilt derselbe Grundsatz: Pkws, Busse, Lieferwagen und Lkws sollten in dem EU-Land zugelassen werden, in dem sich der Hauptsitz befindet, und das muss von anderen EU-Ländern auch akzeptiert werden.

Da die Zulassungsbehörden verstärkt kooperieren werden, können gestohlene Fahrzeuge leichter aufgespürt werden. Es wird künftig unmöglich sein, ein gestohlenes Fahrzeug in einem anderen EU-Land zuzulassen.

Viele Kontrollen werden zur Gänze abgeschafft. Die Behörden erhalten die notwendigen technischen Informationen über den Wagen direkt von ihren Kollegen in dem Land, in dem er bereits zugelassen ist.

Hintergrund

In dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 „Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten“1 (IP/10/1390, MEMO/10/525) wies die Kommission darauf hin, dass Probleme bei der Zulassung von Fahrzeugen zu den größten Hindernissen gehören, denen die Bürger gegenüberstehen, wenn sie im Alltag die Rechte in Anspruch nehmen wollen, die ihnen nach EU-Recht zustehen. Sie kündigte als eine der 25 konkreten Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Hindernisse an, die Formalitäten und Bedingungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden, zu vereinfachen.

Die 651 Bürgerinnen und Bürger und 151 Unternehmen, die sich an der öffentlichen Konsultation im Jahr 2011 beteiligten, zeigten folgende Probleme auf:

Probleme bei der Zulassung wirken sich negativ auf die Bürger und Unternehmen aus. Langwierige Verfahren stellten für 77,8 % der Bürger und 83,1 % der Unternehmen die Hauptprobleme dar. Auf die zusätzlichen Kosten wiesen 86,5 % der Bürger und 81,4 % der Unternehmen hin. Diese Schwierigkeiten hielten 50,8 % der Unternehmen davon ab, Fahrzeuge in einem anderen Mitgliedstaat einzusetzen. Daher glaubten 55,9 % der Unternehmen, dass ihre Produktivität durch Zulassungsprobleme stark beeinträchtigt wird. 64,4 % waren der Ansicht, dass sie sich auch negativ auf das Wachstum auswirken. Schließlich gaben noch 23,7 % der Bürger und 28,8 % der Unternehmen an, dass sie ein Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat nicht zulassen konnten.

Nächste Schritte

Der Vorschlag wird jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert werden. Nach seiner Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um sich auf die die neuen Verfahren (u. a. auf die Software für den Datenaustausch) einzustellen.

Die Kommission plant später in diesem Jahr eine Initiative zur Präzisierung der EU-Bestimmungen, die von den Mitgliedstaaten einzuhalten sind, wenn Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuern erhoben werden. Die Kommission wird Empfehlungen zur Verbesserung des Binnenmarkts vorlegen. Damit soll vor allem eine Doppelbesteuerung von Fahrzeugen vermieden werden, wenn Bürger in einen anderen Mitgliedstaat ziehen. Außerdem sollen Hindernisse für grenzüberschreitend tätige Mietwagenunternehmen beseitigt werden.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Quelle: PM EU-Komission

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