Keine generelle Fahrprüfung ab 60

Verkehrsrecht

Weder die EU-Kommission noch die Bundesregierung planen Tests zur Fahrtüchtigkeit für Senioren.

Die 2013 in Kraft tretende EU-Führerschein-Richtlinie schreibt keine verpflichtende Tests für ältere Autofahrer vor. Mitgliedstaaten erhalten lediglich die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen für ältere Menschen zu ergreifen, wenn sie diese für notwendig erachten. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie keine regelmäßigen und generellen Fahrprüfungen für ältere Autofahrer plant. Entscheidend für die Fahrtüchtigkeit sei der Gesundheitszustand und nicht das Alter. Ältere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht diskriminiert werden schließlich ist die Unfallbeteiligung älterer Kraftfahrer ist deutlich niedriger als die jüngerer Altersgruppen, vor allem auch proportional zu ihrem Anteil an der Bevölkerung, weil ältere Autofahrer die mit dem Alter einhergehenden Leistungsbeeinträchtigungen kompensieren, zum Beispiel durch besonnene Fahrweise, Beschränkung auf verkehrsarme Zeiten oder bestimmte Fahrten in gewohnter Umgebung.

Etwas anders liegt der Sachverhalt bei den über 75-jährigen. Hier liegt die Verursacherquote mit 76,6% im Vergleich zu anderen Altersgruppen höher: 70% sind es bei den 18 bis 21-jährigen und 50% bei den 50-55-jährigen Fahrzeugführern. Dies ist Anlass für mehrere Studien, um den älteren Verkehrsteilnehmern dauerhaft eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.

Wesentlich für die Verkehrssicherheit bei Senioren ist die Aufklärung über Risiken und Vermeidungsstrategien.

Veröffentlicht: 06.07.2015

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