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Tagfahrlicht für Neuwagen Pflicht
Verkehrsrecht
Ab dem 7.2.2011 müssen Neuwagen und kleinere Lieferwagen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein, Busse und LKW ab August 2012. Hiermit soll es Fußgängern, Rad-, und Motorradfahrern ermöglicht werden, diese Verkehrsteilnehmer besser zu erkennen. Gleichzeitig verbrauchen solche Tagfahrleuchten bis zu 30% weniger Energie als das Abblendlicht.
Veröffentlicht: 06.07.2015
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