Auch Verkehrssünden im Ausland werden gesühnt

Verkehrsrecht

Alkohol am Steurer, zu schnelles Fahren, eine rote Verkehrsampel überfahren – über elektronischen Datenaustausch sollen diese Verkehrsdelikte künftig auch geahndet werden, wenn sie im Ausland begangen werden

Die EU-Verkehrsminister werden sich voraussichtlich am 3.12.2010 auf ein Gesetz zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen einigen. Verkehrkommissar Siim Kallas erklärte dazu: "Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, liegt drei Mal höher als bei einem einheimischen Fahrer. Viele Menschen scheinen zu denken, dass Regeln im Ausland für sie nicht mehr gelten.  Meine Botschaft lautet, dass sie sehr wohl gelten und dass wir sie auch anwenden werden."

Auf ausländische Fahrer entfallen nur 5 Prozent des Verkehrsaufkommens, aber rund 15 Prozent der Geschwindigkeitsübertretungen. Meistens gehen sie straflos aus, da die Länder nicht in der Lage sind, die Fahrer zu verfolgen, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren. Über ein Datennetz sollen künftig Namen und Adressen der Fahrer ausgetauscht werden können. Der Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde, entscheidet dann über die Weiterverfolgung. Die neue Richtlinie wird weder die Arten der Verstöße noch das Strafmaß harmonisieren. Damit gelten sowohl bei der Art des Verstoßes als auch bei den Strafen, die verhängt werden, weiterhin die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.

Wenn sich die Minister auf den Vorschlag einigen, muss dieser noch in einer Abstimmung im Europäischem Parlament gebilligt werden, bevor er rechtskräftig wird. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der EU-Vorschriften. Diese können dann im Jahr 2013 in Kraft treten.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU Kommission

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