- Verkehrsrecht
- Nachrichten
Neue Kraftfahrzeugsteuer für Pkw in Kraft getreten
Verkehrsrecht
Was sie für wen kostet
Seit 1. Juli 2009 gilt die neue Kraftfahrzeugsteuer. Wesentlicher Kern des neuen Modells: Die Kraftfahrzeugsteuer wird von nun an auch an den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) gekoppelt. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betonte, dass der Autoverkehr auch in Zukunft äußerst wichtig bleibe und deshalb „insbesondere Pkw auch künftig mit Blick auf die nachhaltige Schonung unserer Umwelt fortentwickelt und die CO2-Emissionen deutlich gesenkt werden müssen“.
Das Wichtigste zur Kraftfahrzeugsteuer in Kürze
Wie funktioniert sie?
Die neue Kraftfahrzeugsteuer weist zwei zentrale Komponenten auf: den Kohlendioxidausstoß und den Hubraum des Pkw. Die Umwelt-Komponente ist vorrangig. Die für die Besteuerung wichtigen Angaben sind damit der CO2-Wert, der Hubraum und die Antriebsart – alle sind im Fahrzeugschein zu finden.
Wer ist betroffen?
Das neue Modell betrifft alle Halter eines Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009. Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, werden grundsätzlich nach altem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Ausnahme: Für Pkw mit Erstzulassung zwischen 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 gelten Besonderheiten. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer ersten Konjunkturmaßnahmen die Kraftfahrzeugsteuer unter bestimmten Umständen ausgesetzt.
Wohin fließen die Einnahmen?
Mit dem 1. Juli 2009 fließen die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr den Ländern zu. Die Verwaltung und der Ertrag der Kraftfahrzeugsteuer gehen ab diesem Zeitpunkt auf den Bund über. Für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer wird das Bundesministerium der Finanzen zuständig, das sich hierfür bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe bedient. Diese gelten insoweit als Bundesfinanzbehörden.
Wer ist der Ansprechpartner?
Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt damit wie bisher ihr Finanzamt vor Ort der direkte und kompetente Ansprechpartner für Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer. Verkehrsrechtliche Fragen, die mit der Kraftfahrzeugsteuer zusammenhängen, beantworten nach wie vor die Zulassungsbehörden.
Veröffentlicht: 28.10.2017
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.328 Beratungsanfragen
Obwohl es nur um kleinere Beträge ging, alles völlig professionell und erfolgreich abgewickelt. Sie haben das erreicht was ich seit fast einem Jahr ...
Verifizierter Mandant
Exzellenter Experte, bin begeistert! Die Beratung war komplett, klar, schnell, hilfreich, alle Probleme wurden objektiv berücksichtigt.
Madalina Argesanu, Schweiz