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3,5 Milliarden Euro mehr für die Abwrackprämie

Verkehrsrecht

Wegen der anhaltend hohen Zahl von Anträgen für die Pkw-Abwrackprämie wollen die Fraktionen von Union und SPD das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds ändern. Mit dem Entwurf eines Änderungsgesetzes (16/12662) soll das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage einmalig von 1,5 auf 5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Dadurch erhöhe sich das Fördervolumen des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds von 16,9 auf 20,4 Milliarden Euro, schreiben die Fraktionen. Das Finanzministerium soll in diesem Zusammenhang auch zur Aufnahme höherer Kredite ermächtigt werden. Für das Sondervermögen könnten jetzt Mittel bis zu 25,2 Milliarden Euro aufgenommen werden. Bisher war die Summe auf 21 Milliarden Euro begrenzt.

Ziel des Programms sei es, den Verkauf von Neu- oder Jahreswagen mit Hilfe einer Umweltprämie von 2.500 Euro zu fördern. Damit könne der Nachfrageeinbruch gedämpft und der Industrie geholfen werden, Arbeitsplätze zu erhalten. Zum 7. April hätten dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle etwa 1,2 Millionen Anträge vorgelegen. Damit sei das veranschlagte Fördervolumen schon mehr als ausgeschöpft, schreiben CDU/CSU- und SPD-Fraktion.

Aus dem Gesetzentwurf geht weiter hervor, dass für alle Reservierungsanträge bis 31. Dezember 2009 eine Frist von sechs Monaten gilt. Die Zulassung von Neu- oder Jahreswagen, für die es die Prämie gibt, müsse innerhalb von sechs Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft erfolgen. Spätestes Datum für die Zulassung eines Neufahrzeuges ist der 30. Juni 2010.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

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