In drei Schritten zur neuen Kfz-Steuer

Verkehrsrecht

Lange wurde über die Details der neuen Kraftfahrzeugsteuer diskutiert. Am 1. Juli tritt sie nun endgültig in Kraft.

Sie wollen wissen, wie viel Kfz-Jahressteuer Sie für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.7.2009 und 31.12.2011 zahlen? So einfach funktioniert’s mit dem Online-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen: Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert eingeben – fertig. Sie möchten wissen, wie sich ein anderer Antrieb, ein mehr oder weniger großer Hubraum oder die Höhe des CO2-Wertes auf die Kfz-Steuer auswirkt? Kombinieren Sie die verschiedenen Angaben und der Online-Rechner errechnet Ihnen unverbindlich die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer.

Bitte beachten: Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend.

Zum Rechner

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundesministerium der Finanzen

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