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Befreiung von der Kfz-Steuer

Verkehrsrecht

Maßnahme des "Schutzschirms für Arbeitsplätze"

Wer bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw zulässt, der muss ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Wird in diesem Zeitraum ein umweltfreundlicher Pkw mit Euro-5 oder Euro-6-Norm erstmals zugelassen, dann verlängert sich die Befreiung sogar bis auf maximal zwei Jahre.
Zu beachten ist, dass der Zeitraum der Nichterhebung in jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet. Je früher man also die Erstzulassung seines Euro-5-Autos in den Händen hält, desto länger profitiert man von der Steuerbefreiung.
Zusätzlich erhalten alle Bürger, die bereits einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt sein.

Neuwagenkauf lohnt sich

Gerade in den nächsten 8 Monaten will die Bundesregierung damit einen Kaufimpuls für Neuwagen setzen. Wichtig ist, dass Klarheit herrscht, wie es nach der Steuerentlastung weitergeht. Die Kaufzurückhaltung, die aus der Unklarheit über die künftige Kfz-Steuer resultiert, soll aufgelöst werden.

Neue Kfz-Steuer ab 2011

Die Bundesregierung wird ab dem 1. Januar 2011 eine Besteuerung einführen, die sich am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids ausrichtet. Je niedriger der CO2-Ausstoß, desto niedriger wird die Steuerbelastung sein. Festgelegt wurde, dass diejenigen, die in den nächsten 8 Monaten einen Neuwagen kaufen, sicher sein können, dass sie dann nur eine Steuerbelastung wie nach geltendem Recht trifft.
Beim Kauf eines besonders CO2-günstigen Pkw ist aber auch eine günstigere Besteuerung möglich.
Die Maßnahme ist eingebettet in den Schutzschirm für Arbeitsplätze. Die Bundesregierung will in Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung mit 15 Maßnahmen Beschäftigung in Deutschland sichern und das Wachstum stärken.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundesfinanzministerium

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