Höhere Bußgelder für Promille-Fahrer

Verkehrsrecht

Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr sollen in Zukunft mit Bußgeldern bis zu 3.000 Euro geahndet werden können. Dies geht aus dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (16/10175) hervor. Bisher liegt der Bußgeldrahmen in diesem Bereich bei 1.500 Euro. Die neue Obergrenze gilt auch für Verstöße gegen das Drogenverbot im Straßenverkehr. Für weitere Ordnungswidrigkeiten im Bereich des fahrlässigen Handelns der Bußgeld-Katalog-Verordnung wird der Bußgeldrahmen von derzeit 500 auf 2.000 Euro erhöht.

Die Bundesregierung begründet die Anhebungen damit, dass für viele Verkehrsverstöße seien die Geldbußen seit 1990 weitgehend unverändert geblieben seien. Dagegen hätten sich die Bruttolöhne und Verbraucherpreise um etwa 34 Prozent und das für die Betroffenen verfügbare Einkommen um etwa 49 Prozent erhöht. Dieser Entwicklung solle - allerdings nicht linear, sondern nur für aus Verkehrssicherheitssicht bedeutsame Verstöße differenziert - Rechnung getragen werden.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sei die Reduzierung der Zahl der Verkehrsunfälle ein wichtiges Anliegen des Bundes. 2005 seien 5.361 Personen im Straßenverkehr gestorben. "Auch wenn diese Zahl für das Jahr 2006 mit etwa 5.091 noch geringer ausgefallen ist, sind weitere Maßnahmen erforderlich, um das Unfallgeschehen positiv zu beeinflussen", heißt es in dem Entwurf. In den europäischen Staaten mit der besten Unfallbilanz seien die Sätze für Geldsanktionen erheblich höher als in Deutschland. "Auch die in Frankreich gesammelten Erfahrungen belegen, dass höhere Geldsanktionen, wenn ihre Androhung mit einer nachhaltigen Überwachung verbunden ist, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten können", so die Regierung. Die Zahl der Verkehrstoten in Frankreich sei zwischen 2002 und 2005 um ein Viertel zurückgegangen. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungsvorschlägen, denen die Regierung zustimmt.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

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