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Führerscheine: Gewährleistung von Sicherheit und Freizügigkeit

Verkehrsrecht

Die Kommission hat die Umgestaltung der europäischen Regeln für die Führerscheine, die sich im Besitz von rund 200 Millionen Unionsbürgern befinden, vorgeschlagen. Ziel ist die Verbindung von größerer Freizügigkeit mit strengeren Maßnahmen zum Schutz vor Betrug und einer erhöhten Verkehrssicherheit zum Nutzen aller europäischen Verkehrsteilnehmer in Europa. Im neuen Richtlinienentwurf wird daher vorgeschlagen:

Allgemein den Plastikkartenführerschein nach EU-Muster einzuführen. Dieses Muster ermöglicht einen besseren Schutz vor Betrug. Die bisherigen Führerscheine auf Papier werden nicht umgetauscht, aber ab Beginn der Anwendung der neuen Rechtsvorschrift nicht mehr ausgestellt. die Mitgliedstaaten können, wenn sie dies wünschen, die neuen Führerscheine mit einem Mikrochip ausstatten, der die auf der Karte aufgedruckten Angaben enthält um weiteren Schutz vor Betrug bietet. Die Verwendung dieses Mikrochips ist streng auf die Zwecke des Führerschein beschränkt und soll sicherstellen, dass ein Führerschein weiterhin nach einem schweren Verstoß entzogen werden kann.

Das Konzept der begrenzten Gültigkeitsdauer der Führerscheine einzuführen. Alle ab Beginn der Anwendung der vorgeschlagenen Richtlinie neu ausgestellten Führerscheine müssen regelmäßig erneuert werden. Die Fahrer behalten ihre erworbenen Rechte, aber durch die regelmäßige Erneuerung des Dokuments werden die heute bestehenden Betrugsmöglichkeiten eingeschränkt, indem der Schutz aller Führerscheine vor Betrug und das Foto des Inhabers aktualisiert werden. Dadurch wird auch die Freizügigkeit der Fahrer gewährleistet: alle Führerscheine haben die gleiche Gültigkeitsdauer und sie sind während dieser Gültigkeitsdauer in allen Mitgliedstaaten ohne Bedingungen gültig. Dadurch wird verhindert, dass die Mitgliedstaaten strengere Maßnahmen auf Inhaber von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten anwenden, indem sie die einzelstaatlichen Vorschriften bezüglich der Gültigkeitsdauer und ärztlicher Untersuchungen auf sie anwenden. Alle neuen Führerscheine der Klassen A (Krafträder) und B (Pkw) werden zehn Jahre gültig sein bzw. fünf Jahre, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist. Alle neuen Führerscheine der Klassen C (Lkw) und D (Busse) werden fünf Jahre gültig sein bzw. ein Jahr, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist.

Den „Führerscheintourismus“ zu beenden durch die kohärente und europaweite Anwendung bei Entzug einer Fahrerlaubnis. Heute lassen sich zu viele Bürger in einem anderen Mitgliedstaat nieder, um einen neuen Führerschein zu beantragen, wenn ihnen die Fahrerlaubnis in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, wegen eines schweren Verkehrsverstoßes entzogen wurde. Die Kommission schlägt daher vor, das Konzept ‚ein Inhaber - ein Führerschein' zu stärken, das einen Mitgliedstaat daran hindert, einen Führerschein für eine Person auszustellen, die bereits Inhaber eines anderen Führerscheins ist, auch wenn dieser Führerschein entzogen wurde.

Den leistungsstärksten Krafträdern durch die Festlegung eines unterschiedlichen Mindestalters zwischen 16 und 24 Jahren, abhängig von den technischen Merkmalen des Kraftrades und der Erfahrung des Fahrers.

Den leistungsstärksten Lastkraftwagen und Bussen um sicherzustellen, dass für alle Fahrer von Lkw und Bussen, einschließlich jene, die bislang nicht unter die Rechtsvorschriften für die Ausbildung von Berufskraftfahrern fielen, der stufenweise Zugang gilt.

Eine neue Führerscheinklasse für Mopeds einzuführen, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die besonders unfallgefährdeten Jugendlichen auf unseren Straßen beitragen wird. Da sie ein sehr beliebtes Verkehrsmittel sind, sollten Mopeds nicht länger vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sein.

Die Zeitabstände der ärztlichen Untersuchungen von Berufskraftfahrern zu harmonisieren.

Mindestanforderungen an die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrprüfer einzuführen, die bislang nicht harmonisiert waren. Dadurch werden die Fahrprüfungen in der EU einander ähnlicher.

AM: Mopeds, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, < 50 cm³ oder Leistung < 4kW

A1: Leichtkrafträder, < 125cm³ oder Leistung < 11 kW mit Verhältnis Leistung/Gewicht <0,1kW/kg

A2: Krafträder, Leistung <35kW mit Verhältnis Leistung/Gewicht < 0,2 kW/kg und keine Abwandlung einer Fahrzeugausführung, deren Motorleistung mehr als doppelt so hoch ist

A: Krafträder

B: Kraftwagen <3500kg, in denen außer dem Fahrzeugführer nicht mehr als acht Personen befördert werden + Anhänger <750 kg

B1: fakultative Klasse für dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge

C: Kraftwagen zur Güterbeförderung >3500 kg + Anhänger < 750 kg

C1: Kraftwagen zur Güterbeförderung >3500 kg aber < 6000 kg, in denen außer dem Fahrzeugführer nicht mehr als acht Personen befördert werden + Anhänger < 750 kg

D: Kraftwagen zur Beförderung von mehr als acht Fahrgästen + Anhänger < 750 kg

D1: Kraftwagen zur Beförderung von bis zu sechzehn Fahrgästen, Höchstlänge 7 Meter + Anhänger < 750 kg

E: in Kombination mit den vorstehend genannten Klassen, Anhänger >750kg

- Muss Jede(r) seinen/ihren Führerschein erneuern?

Nein. Die vorgeschlagene Erneuerung gilt nur für ab dem Datum der Anwendung der Richtlinie ausgestellte Führerscheine.

Natürlich laufen Führerscheine, die von Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, in denen bereits eine begrenzte Gültigkeitsdauer gilt, wie vorgesehen aus. Ab dem Zeitpunkt des Ablaufs gilt die neue Gültigkeitsdauer. Verlorene oder gestohlene Führerscheine werden durch einen neuen Führerschein mit begrenzter Gültigkeitsdauer ersetzt.

- Also behalten die bisherigen Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden?

Das trifft zu. Auch ein auf Lebenszeit gültiger Führerschein behält seine Gültigkeit. Auch beim Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstaat bleibt er auf Lebenszeit gültig.

Wenn Sie jedoch Ihren Führerschein verlieren oder er gestohlen wird, findet die neue Regelung Anwendung, da als Ersatz ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.

- Bedeutet das, dass im Fall eines Diebstahls meine Rechte verringert werden könnten?

Nein, die mit der Fahrerlaubnis erworbenen Rechte sind garantiert, aber der neu ausgestellte Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer und muss regelmäßig erneuert werden.

- Warum schlägt die Kommission die obligatorische Erneuerung aller Führerscheine alle zehn Jahre vor?

Heute sind über 80 verschiedenen Führerscheinmodelle in der EU in Umlauf. Daher ist eine Strafverfolgung nicht möglich und die Behörden haben Schwierigkeiten damit, die Rechte eines Führerscheininhabers festzustellen und zu gewährleisten. Dies führt zu Problemen in Bezug auf die Sicherheit im Straßenverkehr, die allgemeinen Sicherheit und die Freizügigkeit der Bürger.

Darüber hinaus sind viele Führerscheine überhaupt nicht vor Betrug geschützt. Angesichts der Ereignisse des 11. September 2001 ist dies nicht länger hinnehmbar, da Führerscheine weithin als Identitäsdokumente akzeptiert werden und auf jeden Fall das Recht zum Führen von Fahrzeugen mit zuweilen erheblichem Gewicht und Abmessungen übertragen.

Die regelmäßige Erneuerung ist die einzige langfristige Lösung: sie ermöglicht die kontinuierliche Erneuerung aller im Umlauf befindlichen Führerscheine und gleichzeitig die Nutzung der modernsten Techniken zum Schutz vor Betrug. Damit wird verhindert, dass in Zukunft die gleiche Lage wie jetzt - mit vielen unterschiedlichen Führerscheinmodellen - eintritt.

- Gibt es in anderen Ländern weltweit eine begrenzte Gültigkeitsdauer für Führerscheine?

Ja. In den USA, Kanada, Japan und Australien haben Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer von in der Regel zwischen zwei und vier Jahren. Die Diskussion über den Schutz vor Betrug steht derzeit auf der Tagesordnung Internationaler Organisationen wie der Internationalen Organisation Normungsorganisation und der UN-Wirtschaftskommission für Europa.

- Warum werden bei Inkrafttreten der Richtlinie nicht alle Führerscheine auf Papier durch Kreditkartenmodelle ersetzt?

Die Kommission schlägt die Ersetzung aller noch in Umlauf befindlichen Führerscheine auf Papier aus folgenden Gründen nicht vor:

(a) dies würde zu einem umfangreichen Umtauschverfahren führen, das nicht zu bewältigen ist: bei den meisten Führerscheinen handelt es sich um Papierfassungen oder Plastikkarten mit einem anderen Format als dem derzeitigen EU-Muster. Das Umtauschverfahren, auch mit einem längeren zeitlichen Rahmen, würde eine Erhöhung der Herstellung von Plastikkartenführerscheinen und der Arbeitsbelastung der Führerscheinbehörden um das Zehnfache erfordern.

(b) die erworbenen Rechte sollen unberührt bleiben. Der Umtausch würde einen Eingriff in die Rechte darstellen, die den Bürgern von ihren zuständigen einzelstaatlichen Behörden gewährt wurden. Durch frühere Entscheidungen der Kommission wurden diese Rechte garantiert.

Die Mitgliedstaaten sind jedoch verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den bestmöglichen Schutz vor Betrug sicherzustellen, einschließlich der Überwachung von Betrugsfällen in Zusammenhang mit älteren Führerscheinen, wobei die älteren Muster schrittweise auslaufen werden. Dies erlaubt die Unterscheidung zwischen älteren Modellen, die ausreichend vor Betrug geschützt sind, und solchen, die überhaupt nicht geschützt sind. Die Verantwortung liegt bei den Mitgliedstaaten, da sie in Einklang mit dem Subsidaritätsprinzip am besten in der Lage sind, das Tempo des Erneuerungsverfahrens zu bestimmen.

- Aber damit enthält der Vorschlag einen Widerspruch: auf der einen Seiten möchte die Kommission eine regelmäßige Erneuerung neuer Führerscheine vorschreiben, um die Betrugsbekämpfung zu verbessern, auf der anderen Seite schlägt sie nicht die Erneuerung aller bestehenden Modelle vor. Ist das nicht unlogisch?

Nein. Die Kommission legt einen praktischen, durchführbaren und rechtlich korrekten Vorschlag vor. Der Einzug der alten Führerscheine und ihre Erneuerung wäre nur mit erheblichem Kostenaufwand sowie der Aufhebung der Dokumente und der erworbenen Rechte möglich. Daher wird diese Zuständigkeit bei den Mitgliedstaaten belassen und die Kommission überwacht natürlich das Verfahren.

- Schlägt die Kommission vor, dass ich meinen Führerschein erneuern lassen muss, wenn ich 65 oder 75 Jahre alt werde?

Nur Inhaber neuer Führerscheine unterliegen dieser Erneuerungspflicht. Der Vorschlag betrifft nicht die heutigen Inhaber von Führerscheinen. Natürlich laufen Führerscheine mit zeitlich befristeter Gültigkeit irgendwann ab und müssen dann erneuert werden.

- Wird der Mikrochip im Führerschein verbindlich vorgeschrieben?

Nein. Die Mitgliedstaaten führen den Mikrochip nur ein, wenn sie dies wünschen. Sie müssen dabei die Bestimmungen im technischen Anhang erfüllen, die von der Kommission festgelegt werden, um die künftige Kompatibilität zu gewährleisten.

- Werden die Mitgliedstaaten den Mikrochip für das Strafpunktesystem oder andere Zwecke nutzen können?

Der Mikrochip wird aus Gründen der Betrugsbekämpfung eingeführt. Alle Angaben, die auf dem Führerschein zu lesen sind, werden auch auf dem Chip gespeichert. Beschliesst ein Mitgliedstaat, auf dem Chip zustäzliche Angaben zu speichern, so muss er die EU-Rechtsvorschriften zum den Schutz der persönlichen Daten beachten. Um die ordnungsgemäße Arbeitsweise des Mikrochips sicherzustellen, können jedoch nur unmittelbar mit der Funktion eines Führerscheins verbundene Angaben auf im gespeichert werden.

- Wird der vorgeschlagene Mikrochip nicht einen „Der große Bruder sieht dich“-Effekt haben?

Nein. Diese Angst ist unbegründet, das die EU Rechtsvorschriften zum Schutz der persönlichen Daten verabschiedet hat. Darüber hinaus muss die Funktion des Führerscheins gewähreistet werden und in den Mikrochip können keine anderen Angaben als die bereits auf dem Führerschein zu lesenden aufgenommen werden. Das bedeutet, dass es auch in Zukunft möglich sein wird, einen Führerschein zu entziehen, wenn der Inhaber gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat.

- Möchte die Kommission ärztliche Untersuchungen zum Zeitpunkt der Erneuerung vorschreiben?

Nein. Die Kommission schlägt keine Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung der Inhaber von Führerscheinen für Pkw oder Krafträder vor. Die Mitgliedstaaten können jedoch in Zusammenhang mit der Erneuerung ärztliche Untersuchungen oder andere Maßnahmen in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit vorschreiben.

Für Lkw- und Busfahrer schlägt die Kommission eine Harmonisierung der Zeitabstände dieser bereits verbindlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen vor, damit sie mit der Erneuerung zeitlich zusammenfallen.

- Möchte die Kommission zum Zeitpunkt der Erneuerung eine obligatorische Überprüfung des Sehvermögens vorschreiben?

Nein. Die Kommission schlägt keine besondere Überprüfung des Sehvermögens für Fahrer von Pkw oder Krafträdern vor. Für Lkw- und Busfahrer ist die Sehprüfung bereits heute Teil der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung.

- Will die Kommission untersagen, dass 14-Jährige bereits Mopeds fahren?

Nein. Die Kommission schlägt die unionsweite Einführung einer theoretischen Prüfung als Mindestanforderung für das Führen von Mopeds vor. Es steht den Mitgliedstaaten frei, weitere Anforderungen, beispielsweise eine praktische Prüfung oder eine ärztliche Untersuchung, einführen. Was das Alter betrifft, so liegt das vorgeschlagene Mindestalter bei 16 Jahren, die Mitgliedstaaten können jedoch 14-Jährigen das Führen von Mopeds auf ihrem nationalen Hoheitsgebiet erlauben.

- Schlägt die Kommission vor, dass 17-Jährige keine Personenkraftwagen führen dürfen?

Nein. Die bisherige Richtlinie bleibt in diesem Punkt unverändert. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Führerscheine für Pkw (Klasse B) an 17-Jährige auszuhändigen, die dann auf ihrem Hoheitsgebiet fahren dürfen. Die Kommission schlägt jedoch vor, nicht länger zu gestatten, dass ein 17-Jähriger einen Führerschein für einen Pkw mit Anhänger (Klasse B+E) besitzt. Nur 18-Jährige sollten in Zukunft einen solchen Führerschein beantragen dürfen. Auf diese Weise kann zunächst Erfahrung mit dem Führen eines Pkw gesammelt werden.

Zu beachten ist, dass das reguläre Mindestalter weiterhin bei 18 Jahren liegt, was in fast allen Mitgliedstaaten das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist.

- Schlägt die Kommission vor, dass 21-Jährige keine schweren Krafträder führen dürfen?

Nein. In der Richtlinie wird das System des stufenweisen Zugangs zu den leistungsstärksten Krafträdern verfeinert. Der Zugang wird weiterhin auf zwei Arten möglich sein: direkter oder indirekter Zugang. Heute wird der direkte Zugang mit 21 Jahren und der stufenweise Zugang ab 20 Jahren nach zweijähriger Erfahrung mit einem Kraftrad mit beschränkter Leistung gewährt. Hat ein 21-Jähriger bereits dreijährige Erfahrung mit einem Kraftrad mit beschränkter Leistung (Klasse A2) erworben, so kann er mit 21 Jahren nach Bestehen einer praktischen Prüfung Zugang zu den leistungsstärksten Krafträdern erhalten. Ohne diese zuvor erworbene Erfahrung muss jedoch bis zum 24. Lebensjahr gewartet werden.

Die Kommission möchte das bisherige System des stufenweisen Zugangs verbessern. Heute warten Jugendliche oft bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres und erhalten dann ohne vorherige Erfahrung unmittelbar Zugang zu den leistungsstärksten Krafträdern. Einige erwerben auch mit 18 Jahren eine Fahrerlaubnis für Krafträder mit eingeschränkter Leistung und warten dann einfach zwei Jahre, bevor sie ein Kraftrad ohne Beschärnkung erwerben. Dies ist möglich, weil bislang die mit einem beschränkten Kraftrad gesammelte Erfahrung nicht überprüft werden kann. Der Kommissionsvorschlag wird dem ein Ende setzen und so die Verkehrssicherheit erhöhen.

- Schlägt die Kommission vor, dass Wohnwagen nicht länger mit einem Pkw-Führerschein (Klasse B) geführt werden dürfen?

Die Kommission schlägt vor, die „Anhänger“-Führerscheine zu vereinfachen und stärker zu vereinheitlichen. Pkw-Anhänger-Kombinationen können heute mit einem einfachen Führerschein der Klasse B geführt werden, sofern die Kombination nicht 3500 kg überschreitet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht die Leermasse des Pkw übersteigt. Die bisherige Begriffsbestimmung ist sehr komplex und hat zu Schwierigkeiten geführt, wenn Bürger entweder das Fahrzeug oder den Anhänger wechseln. Durch diese Begriffsbestimmung werdenLkw- oder Busfahrer diskriminiert, denen für ihre Führerscheinklassen nicht die gleichen Rechte übertragen wurden, auch wenn sie oft mehr Erfahrung besitzen und sich einer eingehenden Ausbildung und Prüfungen unterziehen müssen.

Die Kommission möchte sicherstellen, dass Pkw-Fahrer zum Führen von zuweilen 8 bis 12 Meter langen Kraftfahrzeugkombinationen eine angemessene Ausbildung und Prüfung durchlaufen. Das bedeutet in der Tat, dass die meisten Wohnwagen künftig nur mit einem Führerschein der Klasse B+E geführt werden dürfen.

Andererseits werden die erworbenen Rechte gewährleistet und Inhaber von Führerscheinen, die vor dem Datum der Anwendung dieses Richtlinienvorschlags ausgestellt wurden, können von diesen Rechten weiterhin Gebrauch machen.

- Warum schlägt die Kommission Anforderungen für Fahrprüfer vor?

In einigen Mitgliedstaaten durchlaufen die Fahrprüfer fast keine besondere Ausbildung oder sind nicht einmal im Besitz eines Führerscheins der Klasse, für die sie Prüfung abnehmen. Dies sollte nicht länger möglich sein. Mit dem vorliegenden Vorschlag werden Mindestanforderungen für die Grundqualifikation und die regelmäßige Fortbildung der Fahrprüfer eingeführt. Dadurch werden die Prüfungsqualität in der EU und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse erhöht - ein wichtiger Faktor in einem System der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine. Außerdem wird die Verkehrssicherheit erhöht.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Quelle: PM der EU-Kommission

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Thomas Völk, Finsing

vielen dank für die superschnelle beratung

Peter Wutz, Waldmünchen