Kreisverwaltung rät dazu, rechtzeitig vor der Ferienzeit Umtausch zu beantragen
Erst 25.930 oder 11 Prozent der 240.000 Besitzer einer Fahrerlaubnis im Kreis Soest sind auf den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgestiegen. Es gibt zwar noch keine Umtauschpflicht. Trotzdem rät der Kreis allen, die in den bevorstehenden Osterferien oder in den Sommerferien mit dem Auto ins Ausland wollen, sich von den alten, rosaroten oder grauen "Fleppen" zu verabschieden und rechtzeitig die kleine, handliche und fälschungssichere Karte zu beantragen, die als Neuführerschein seit dem 1. Januar 1999 nur noch ausgegeben wird.
"Das ist vor allem dann zu empfehlen, wenn die vorhandene Fahrerlaubnis mit einem alten Foto versehen ist oder Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind", betonen Klaus Dumno, Abteilungsleiter des Straßenverkehrsdienstes der Kreisverwaltung, und Gerhard Helms, Chef der Abteilung Bürger-Service im Kreishaus. Denn es sei bei Verkehrskontrollen in Nachbarländern schon mal zu Schwierigkeiten gekommen, auch wenn die europäische Rechtslage eindeutig sei, und die alten deutschen Führerscheine weiterhin Gültigkeit hätten. Der Umtausch sei beim Erwerb eines Internationalen Führerscheins, der für Länder außerhalb Europas notwendig ist, ohnehin vorgeschrieben.
Sie raten, den EU-Führerschein mindestens drei bis vier Wochen vor dem beabsichtigten Auslandsaufenthalt zu beantragen. Die Bundesdruckerei in Berlin benötige diese Vorlaufszeit, um den Führerschein nach dem Vorbild des Personalausweises fälschungssicher herzustellen.
Zum Umtausch sind der bisherige Führerschein, der gültige Personalausweis und ein aktuelles Passbild (im Halbprofil, ohne Kopfbedeckung) mitzubringen. Für die Ausstellung des internationalen Führerscheines ist ein weiteres Lichtbild erforderlich. Der Umtausch muss persönlich beantragt werden, da eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist.
Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 24 Euro, der internationale Führerschein ist für 15 Euro erhältlich. Entsprechende Anträge können bei den Führerscheinstellen des Straßenverkehrsdienstes in Soest, Senator-Schwartz-Ring 21-23, und in Lippstadt, Steinstraße 9, sowie beim Bürger-Service im Kreishaus in Soest gestellt werden.
Alle genannten Stellen bieten einen besonderen Service: Wird der alte Führerschein bei Antragstellung abgeben, geht der neue Führerschein per Post zu. Für die Übergangszeit wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Postversand und Ersatzbescheinigung sind kostenlos. Besteht allerdings der Wunsch, den alten Führerschein zu Erinnerungszwecken zu behalten, muss der neue Führerschein bei den jeweiligen Dienststellen abgeholt werden.
Veröffentlicht: 26.10.2017
Quelle: PM des Kreis Soest