Ge- oder Verbot
Das Zeichen zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht.
Zeichen 306 Vorfahrtstraße
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an.
Zeichen 307 Ende der Vorfahrtstraße
Zeichen 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr.
Zeichen 310 Vorderseite
Die Ortstafel bestimmt:
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft.
Zeichen 311 Rückseite
Die Ortstafel bestimmt:
Hier endet eine geschlossene Ortschaft.
Zeichen 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Zeichen 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
Zeichen 315 Parken auf Gehwegen
Bild 318 - Parkscheibe
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Zeichen 326 Ende
Erläuterung
Beim Ausfahren ist § 10 zu beachten.
Ge- oder Verbote
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Durchfahren des Tunnels Abblendlicht benutzen und darf im Tunnel nicht wenden.
2. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur im Notfall oder bei einer Panne in einer Nothalte- und Pannenbucht halten.
Erläuterung
Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen.
Zeichen 330.2 Ende der Autobahn
Zeichen 331.1 Kraftfahrstraßen
Erläuterung
Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrstraßen.
Zeichen 331.2 Ende der Kraftfahrstraße
Zeichen 333
Ausfahrt von der Autobahn
Erläuterung
Auf Kraftfahrstraßen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen weist das entsprechende Zeichen mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf die Ausfahrt hin. Das Zeichen kann auch auf weißem Grund ausgeführt sein.
Zeichen 450 Ankündigungsbake
Erläuterung
Das Zeichen steht 300 m, 200 m (wie abgebildet) und 100 m vor einem Autobahnknotenpunkt (Autobahnanschlussstelle, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck). Es steht auch vor einer bewirtschafteten Rastanlage. Vor einem Knotenpunkt kann auf der 300 m-Bake die Nummer des Knotenpunktes angezeigt sein.
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
3. Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1
gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.
Erläuterung
Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet.
2. Wartelinie
Erläuterung
Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.
Zeichen 342 - Haifischzähne
Erläuterung
Die Markierung hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor.
Im Fall dieser Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen.
Zeichen 354 Wasserschutzgebiet
Zeichen 356 Verkehrshelfer
Zeichen 357 Sackgasse
Erläuterung
Im oberen Teil des Verkehrszeichens kann die Durchlässigkeit der Sackgasse für den Radverkehr und/oder Fußgängerverkehr durch Piktogramme angezeigt sein.
358, 363: Erläuterung
1. Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fußgängerunter- oder -überführung, Fernsprecher, Notrufsäule, Pannenhilfe, Tankstellen, Zelt- und Wohnwagenplätze, Autobahnhotel, Autobahngasthaus, Autobahnkiosk.
2. Auf Hotels, Gasthäuser und Kioske wird nur auf Autobahnen und nur dann hingewiesen, wenn es sich um Autobahnanlagen oder Autohöfe handelt.
Zeichen 358 Erste Hilfe
Zeichen 363 Polizei
Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.
Zeichen 385 Ortshinweistafel
Es dient der Unterrichtung über Namen von Ortschaften, soweit keine Ortstafeln (Zeichen 310) aufgestellt sind.
Zeichen 386.1/.2 Touristischer Hinweis / Route
Erläuterung
Die Zeichen stehen außerhalb von Autobahnen. Sie dienen dem Hinweis auf touristisch bedeutsame Ziele und der Kennzeichnung des Verlaufs touristischer Routen. Sie können auch als Wegweiser ausgeführt sein.
Zeichen 386.3 Touristische Unterrichtungstafel
Erläuterung
Das Zeichen steht an der Autobahn. Es dient der Unterrichtung über touristisch bedeutsame Ziele.
Zeichen 390 Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz
Zeichen 391 Mautpflichtige Strecke
Zeichen 392 Zollstelle
Zeichen 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen
Zeichen 394 Laternenring
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.
Zeichen 405 Autobahnen
Zeichen 406 Knotenpunkte der Autobahnen
Erläuterung
So sind Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) beziffert.
Zeichen 410 Knotenpunkte der Europastraßen
Zeichen 439
Zeichen 440
Zeichen 415
Erläuterung
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen.
Zeichen 418
Erläuterung
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen.
Zeichen 419
Erläuterung
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung.
Zeichen 430
Erläuterung
Pfeilwegweiser zur Autobahn.
Zeichen 432
Erläuterung
Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen „Nebenstrecke“ oder der Zusatz „Nebenstrecke“ im Wegweiser weist auf eine Straßenverbindung von untergeordneter Bedeutung hin.
Erläuterung
Ausfahrt von der Kraftfahrstraße oder einer autobahnähnlich ausgebauten Straße. Das Zeichen kann innerhalb geschlossener Ortschaften auch mit weißem Grund ausgeführt sein.
Erläuterung
Das Zeichen hat entweder weiße Schrift auf dunklem Grund oder schwarze Schrift auf hellem Grund. Es kann auch an Bauwerken angebracht sein.
Zeichen 448
Erläuterung
Das Zeichen weist auf eine Autobahnausfahrt, ein Autobahnkreuz oder Autobahndreieck hin. Es schließt Zeichen 406 ein.
Erläuterung
Das Sinnbild weist auf eine Ausfahrt hin.
Erläuterung
Das Sinnbild weist auf ein Autobahnkreuz oder Autobahndreieck hin; es weist auch auf Kreuze und Dreiecke von Autobahnen mit autobahnähnlich ausgebauten Straßen des nachgeordneten Netzes hin.
Zeichen 448.1
Erläuterung
1. Mit dem Zeichen wird ein Autohof in unmittelbarer Nähe einer Autobahnausfahrt angekündigt.
2. Der Autohof wird einmal am rechten Fahrbahnrand 500 bis 1 000 m vor dem Zeichen 448 angekündigt. Auf einem Zusatzzeichen wird durch grafische Symbole der Leistungsumfang des Autohofs dargestellt.
Erläuterung
Die Entfernungstafel gibt Fernziele und die Entfernung zur jeweiligen Ortsmitte an. Ziele, die über eine andere als die gerade befahrene Autobahn zu erreichen sind, werden unterhalb des waagerechten Striches angegeben.
Erläuterung
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten
Zeichen 421
Erläuterung
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten
Zeichen 422
Erläuterung
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten
Zeichen 454
Erläuterung
Umleitungswegweiser oder
Zeichen 455.1
Erläuterung
Fortsetzung der Umleitung
Erläuterung
Die Zeichen 454 und 455.1 können durch eine Zielangabe auf einem Schild über den Zeichen ergänzt sein. Werden nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet, sind diese auf einem Zusatzzeichen über dem Zeichen angegeben.
Erläuterung
Die temporäre Umleitung kann angekündigt sein durch Zeichen 455.1 oder
Zeichen 457.1
Erläuterung
Umleitungsankündigung
Soll die Ankündigung nur für bestimmte Verkehrsarten gelten, sind diese auf einem Zusatzzeichen über dem Zeichen angegeben.
Erläuterung
jedoch nur mit Entfernungsangabe auf einem Zusatzzeichen und bei Bedarf mit Zielangabe auf einem zusätzlichen Schild über dem Zeichen.
Erläuterung
Die Ankündigung kann auch erfolgen durch
Zeichen 458
Erläuterung
eine Planskizze
Erläuterung
Das Ende der Umleitung kann angezeigt werden durch
Zeichen 457.2
Erläuterung
Ende der Umleitung oder
Zeichen 455.2
Erläuterung
Ende der Umleitung
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet eine alternative Streckenführung im nachgeordneten Straßennetz zwischen Autobahnanschlussstellen.
Zeichen 466 Bedarfsumleitungstafel
Erläuterung
Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitung weitergeführt.
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet Alternativstrecken auf Autobahnen, deren Benutzung im Bedarfsfall empfohlen wird (Streckenempfehlung).
Zeichen 467.2
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet das Ende einer Streckenempfehlung.
2. Verkehrslenkungstafeln
Erläuterung
Verkehrslenkungstafeln geben den Verlauf und die Anzahl der Fahrstreifen an, wie beispielsweise:
Zeichen 501 Überleitungstafel
Erläuterung
Das Zeichen kündigt die Überleitungen des Verkehrs auf die Gegenfahrbahn an.
Zeichen 531 Einengungstafel
Erläuterung
Bei Einengungstafeln wird mit dem Zusatzzeichen der Ort angekündigt, an dem der Fahrstreifenwechsel nach dem Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4) erfolgen soll.
3. Blockumfahrung
Zeichen 590 Blockumfahrung
Erläuterung
Das Zeichen kündigt eine durch die Zeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ (Zeichen 209 bis 214) vorgegebene Verkehrsführung an.
Verifizierter Mandant
Gerhard Fleck-Schulz, Lichtenfels