Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)


Zeichen 101 Gefahrstelle; Ein Zusatzschild kann die Gefahr näher bezeichnen.


Zeichen 102 Kreuzung


Zeichen 103 Kurve (rechts)


Zeichen 105 - Doppelkurve (zunächst rechts)


Zeichen 108 - Gefälle


Zeichen 110 - Steigung


Zeichen 112 - Unebene Fahrbahn


Zeichen 114 - Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz


Zeichen 117 - Seitenwind


Zeichen 120 - Verengte Fahrbahn


Zeichen 121 - Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn


Zeichen 123 - Baustelle


Zeichen 124 - Stau


Zeichen 125 - Gegenverkehr


Zeichen 131 - Lichtzeichenanlage


Zeichen 133 - Fußgänger


Zeichen 136 - Kinder


Zeichen 138 - Radverkehr


Zeichen 142 - Wildwechsel

Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)


Zeichen 151 - Bahnübergang


Zeichen 156 - dreistreifige Bake (rechts)

Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.


Zeichen 159 - zweistreifige Bake (links)

Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang


Zeichen 162 - einstreifige Bake (rechts)

Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang

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