Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Vorbemerkung

1. Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z. B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen, Asthma).

2. Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Absatz 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Absatz 4).

3. Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.
 

  Eignung oder
bedingte Eignung 
Beschränkungen/Auflagen
bei bedingter Eignung 
 Krankheiten, Mängel Klassen A, A1, A2, 
B, BE, AM, L, T 
Klassen C, C1,
CE, C1E, D, D1,
DE, D1E, FzF 
Klassen A, A1, A2, 
B, BE, AM, L, T 
Klassen C, C1,
CE, C1E, D, D1,
DE, D1E, FzF 
1.Mangelndes Sehvermögen
siehe Anlage 6
    
2.hochgradige Schwerhörig-
keit (Hörverlust von 60 %
und mehr), ein- oder beid-
seitig sowie Gehörlosigkeit,
ein- oder beidseitig 
ja,
wenn nicht
gleichzeitig
andere schwer-
wiegende Mängel
(z. B. Sehstörun-
gen, Gleichge-
wichtsstörungen)
vorliegen 
ja,
wenn nicht
gleichzeitig an-
dere schwerwie-
gende Mängel
(z. B. Sehstörun-
gen, Gleichge-
wichtsstörungen)
vorliegen 
-Fachärztliche
Eignungsunter-
suchung.
Regelmäßige
ärztliche
Kontrollen.
Vorherige Bewäh-
rung von drei
Jahren Fahrpraxis
auf Kfz der
Klasse B. Bei
Vorliegen einer
hochgradigen
Hörstörung muss
- soweit möglich -
die Versorgung
und das Tragen
einer adäquaten
Hörhilfe nach dem
aktuellen Stand
der medizinisch-
technisch und
audiologisch-
technischen
Kenntnisse
erfolgen. 
3.Bewegungsbehinderungenjajaggf. Beschränkung auf bestimmte
Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf.
mit besonderen technischen Vorrich-
tungen gemäß ärztlichem Gutachten,
evtl. zusätzlich medizinisch-psycho-
logisches Gutachten und/oder Gut-
achten eines amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfers.
Auflage:
regelmäßige ärztliche Kontrollunter-
suchungen; können entfallen, wenn
Behinderung sich stabilisiert hat. 
4.Herz- und Gefäßkrank-
heiten 
    
4.1Herzrhythmusstörungen mit
anfallsweiser Bewusstseins-
trübung oder Bewusstlosig-
keit 
neinnein--
 - nach erfolgreicher Be-
handlung durch Arznei-
mittel oder Herzschritt-
macher 
jaausnahmsweise ja regelmäßige
Kontrollen 
regelmäßige
Kontrollen 
4.2Hypertonie
(zu hoher Blutdruck) 
    
4.2.1bei ständigem diastolischen
Wert von über 130 mmHg 
neinnein--
4.2.2bei ständigem diastolischen
Wert von über
100 bis 130 mmHg 
jaja
wenn keine ande-
ren prognostisch
ernsten Symp-
tome vorliegen 
Nach-
untersuchungen 
Nach-
untersuchungen 
4.3Hypotonie
(zu niedriger Blutdruck) 
    
4.3.1In der Regel kein
Krankheitswert 
jaja--
4.3.2Selteneres Auftreten von
hypotoniebedingten,
anfallsartigen Bewusst-
seinsstörungen 
ja
wenn durch
Behandlung die
Blutdruckwerte
stabilisiert sind 
ja
wenn durch
Behandlung die
Blutdruckwerte
stabilisiert sind 
--
4.4Koronare Herzkrankheit
(Herzinfarkt) 
    
4.4.1Nach erstem Herzinfarkt ja
bei komplika-
tionslosem Verlauf 
ausnahmsweise ja -Nach-
untersuchung 
4.4.2Nach zweitem Herzinfarkt ja
wenn keine Herz-
insuffizienz oder
gefährliche Rhyth-
musstörungen
vorliegen 
neinNach-
untersuchung
-
4.5Herzleistungsschwäche
durch angeborene oder
erworbene Herzfehler oder
sonstige Ursachen 
    
4.5.1In Ruhe auftretend neinnein--
4.5.2Bei gewöhnlichen Alltags-
belastungen und bei
besonderen Belastungen 
janeinregelmäßige ärzt-
liche Kontrolle,
Nachunter-
suchung in be-
stimmten Fristen,
Beschränkung auf
einen Fahrzeug-
typ, Umkreis- und
Tageszeit-
beschränkungen 
 
4.6Periphere
Gefäßerkrankungen 
jaja--
5.Diabetes mellitus 
(Zuckerkrankheit)
    
5.1Neigung zu schweren
Stoffwechselentgleisungen 
neinnein--
5.2bei erstmaliger Stoff-
wechselentgleisung oder
neuer Einstellung 
ja
nach Einstellung 
ja
nach Einstellung 
--
5.3bei ausgeglichener
Stoffwechsellage unter
der Therapie mit Diät
oder oralen Antidiabetika
mit niedrigem Hypo-
glykämierisiko 
jaja,
bei guter Stoff-
wechselführung
ohne Unter-
zuckerung über
3 Monate 
-fachärztliche
Begutachtung, bei
medikamentöser
Therapie regel-
mäßige ärztliche
Kontrollen 
5.4bei medikamentöser
Therapie mit hohem
Hypoglykämierisiko
(z. B. Insulin) 
ja,
bei ungestörter
Hypoglykämie-
wahrnehmung 
ja,
bei guter Stoff-
wechselführung
ohne Unter-
zuckerung über
3 Monate und
ungestörter
Hypoglykämie-
wahrnehmung 
-fachärztliche
Nachbegut-
achtung alle drei
Jahre, regel-
mäßige ärztliche
Kontrollen
5.5bei Komplikationen siehe
auch Nummer 1, 4, 6 und 10 
    
6.Krankheiten des
Nervensystems 
    
6.1Erkrankungen und Folgen
von Verletzungen des
Rückenmarks 
ja
abhängig von der
Symptomatik 
neinbei fort-
schreitendem
Verlauf Nach-
untersuchungen 
-
6.2Erkrankungen der neuro-
muskulären Peripherie 
ja
abhängig von der
Symptomatik 
neinbei fort-
schreitendem
Verlauf Nach-
untersuchungen 
-
6.3Parkinsonsche Krankheit ja
bei leichten Fällen
und erfolgreicher
Therapie 
neinNachuntersuchungen
in Abständen
von ein, zwei und
vier Jahren 
-
6.4Kreislaufabhängige
Störungen der Hirntätigkeit 
ja
nach erfolgreicher
Therapie und
Abklingen des
akuten Ereignis-
ses ohne Rück-
fallgefahr 
neinNach-
untersuchungen
in Abständen
von ein, zwei und
vier Jahren 
-
6.5Zustände nach Hirnver-
letzungen und Hirnopera-
tionen, angeborene und
frühkindliche erworbene
Hirnschäden 
    
6.5.1Schädelhirnverletzungen
oder Hirnoperationen ohne
Substanzschäden 
ja
in der Regel nach
drei Monaten 
ja
in der Regel nach
drei Monaten 
bei Rezidivgefahr
nach Opera-
tionen von Hirn-
krankheiten
Nach-
untersuchung 
bei Rezidivgefahr
nach Opera-
tionen von Hirn-
krankheiten
Nach-
untersuchung 
6.5.2Substanzschäden durch
Verletzungen oder Opera-
tionen 
ja
unter
Berücksichtigung
von Störungen der
Motorik, chron.-
hirnorganischer
Psychosyndrome
und hirnorgani-
scher Wesens-
änderungen 
ja
unter
Berücksichtigung
von Störungen der
Motorik, chron.-
hirnorganischer
Psychosyndrome
und hirnorgani-
scher Wesens-
änderungen 
bei Rezidivgefahr
nach Opera-
tionen von Hirn-
krankheiten
Nach-
untersuchung 
bei Rezidivgefahr
nach Opera-
tionen von Hirn-
krankheiten
Nach-
untersuchung 
6.5.3Angeborene oder
frühkindliche Hirnschäden
siehe Nummer 6.5.2 
    
6.6Epilepsieausnahmsweise ja,
wenn kein wesentliches
Risiko von Anfallsrezi-
diven mehr besteht,
z. B. ein Jahr anfallsfrei 
ausnahmsweise ja,
wenn kein wesentliches
Risiko von Anfallsrezi-
diven mehr besteht,
z. B. fünf Jahre anfalls-
frei ohne Therapie 
Nach-
untersuchungen 
Nach-
untersuchungen 
7.Psychische
(geistige) Störungen 
    
7.1Organische Psychosen     
7.1.1akutneinnein--
7.1.2nach Abklingen ja
abhängig von der
Art und Prognose
des Grundleidens,
wenn bei positiver
Beurteilung des
Grundleidens
keine Restsymp-
tome und kein 7.2 
ja
abhängig von der
Art und Prognose
des Grundleidens,
wenn bei positiver
Beurteilung des
Grundleidens
keine Restsymp-
tome und kein 7.2 
in der Regel
Nach-
untersuchung 
in der Regel
Nach-
untersuchung 
7.2chronische hirnorganische
Psychosyndrome 
    
7.2.1leichtja
abhängig von Art
und Schwere 
ausnahmsweise ja Nach-
untersuchung 
Nach-
untersuchung 
7.2.2schwerneinnein--
7.3schwere Altersdemenz
und schwere Persönlich-
keitsveränderungen durch
pathologische Alterungs-
prozesse 
neinnein--
7.4schwere Intelligenz-
störungen/geistige
Behinderung 
    
7.4.1leichtja
wenn keine
Persönlichkeits-
störung 
ja
wenn keine
Persönlichkeits-
störung 
- 
7.4.2schwerausnahmsweise
ja, wenn keine
Persönlichkeits-
störung
(Untersuchung
der Persönlich-
keitsstruktur und
des individuellen
Leistungs-
vermögens) 
ausnahmsweise
ja, wenn keine
Persönlichkeits-
störung
(Untersuchung
der Persönlich-
keitsstruktur und
des individuellen
Leistungs-
vermögens) 
--
7.5Affektive Psychosen     
7.5.1bei allen Manien und sehr
schweren Depressionen 
neinnein--
7.5.2nach Abklingen der
manischen Phase und der
relevanten Symptome einer
sehr schweren Depression 
ja
wenn nicht mit
einem Wiederauf-
treten gerechnet
werden muss,
ggf. unter
medikamentöser
Behandlung 
ja
bei Symptom-
freiheit 
regelmäßige
Kontrollen 
regelmäßige
Kontrollen 
7.5.3bei mehreren manischen
oder sehr schweren
depressiven Phasen mit
kurzen Intervallen 
neinnein--
7.5.4nach Abklingen der Phasen ja
wenn Krankheits-
aktivität geringer
und mit einer Ver-
laufsform in der
vorangegangenen
Schwere nicht
mehr gerechnet
werden muss 
neinregelmäßige
Kontrollen 
-
7.6Schizophrene Psychosen     
7.6.1akutneinnein--
7.6.2nach Ablauf ja
wenn keine
Störungen nach-
weisbar sind, die
das Realitätsurteil
erheblich beein-
trächtigen 
ausnahmsweise
ja, nur unter
besonders günsti-
gen Umständen 
--
7.6.3bei mehreren psychotischen
Episoden 
jaausnahmsweise
ja, nur unter
besonders günsti-
gen Umständen 
regelmäßige
Kontrollen 
regelmäßige
Kontrollen 
8.Alkohol    
8.1Missbrauch
(Das Führen von Fahrzeugen
und ein die Fahrsicherheit
beeinträchtigender Alkohol-
konsum kann nicht hin-
reichend sicher getrennt
werden.) 
neinnein--
8.2nach Beendigung des
Missbrauchs 
ja
wenn die
Änderung des
Trinkverhaltens
gefestigt ist 
ja
wenn die
Änderung des
Trinkverhaltens
gefestigt ist 
--
8.3Abhängigkeitneinnein--
8.4nach Abhängigkeit
(Entwöhnungsbehandlung) 
ja
wenn Abhängig-
keit nicht mehr
besteht und in der
Regel ein Jahr
Abstinenz
nachgewiesen ist 
ja
wenn Abhängig-
keit nicht mehr
besteht und in der
Regel ein Jahr
Abstinenz
nachgewiesen ist 
--
9.Betäubungsmittel, andere
psychoaktiv wirkende
Stoffe und Arzneimittel 
    
9.1Einnahme von Betäubungs-
mitteln im Sinne des
Betäubungsmittelgesetzes
(ausgenommen Cannabis) 
neinnein--
9.2Einnahme von Cannabis     
9.2.1Regelmäßige Einnahme
von Cannabis 
neinnein--
9.2.2Gelegentliche Einnahme
von Cannabis 
ja
wenn Trennung
von Konsum
und Fahren und
kein zusätzlicher
Gebrauch von
Alkohol oder
anderen psycho-
aktiv wirkenden
Stoffen, keine
Störung der
Persönlichkeit,
kein Kontroll-
verlust 
ja
wenn Trennung
von Konsum und
Fahren und kein
zusätzlicher
Gebrauch von
Alkohol oder
anderen psycho-
aktiv wirkenden
Stoffen, keine
Störung der
Persönlichkeit,
kein Kontroll-
verlust 
--
9.3Abhängigkeit von Betäu-
bungsmitteln im Sinne des
Betäubungsmittelgesetzes
oder von anderen psycho-
aktiv wirkenden Stoffen 
neinnein--
9.4missbräuchliche Einnahme
(regelmäßig übermäßiger
Gebrauch) von psychoaktiv
wirkenden Arzneimitteln
und anderen psychoaktiv
wirkenden Stoffen 
neinnein--
9.5nach Entgiftung und
Entwöhnung 
ja
nach einjähriger
Abstinenz 
ja
nach einjähriger
Abstinenz 
regelmäßige
Kontrollen 
regelmäßige
Kontrollen 
9.6Dauerbehandlung
mit Arzneimitteln 
    
9.6.1Vergiftungneinnein--
9.6.2Beeinträchtigung der
Leistungsfähigkeit zum
Führen von Kraftfahrzeugen
unter das erforderliche Maß 
neinnein--
10.Nierenerkrankungen    
10.1schwere Niereninsuffizienz
mit erheblicher Beein-
trächtigung 
neinnein--
10.2Niereninsuffizienz
in Dialysebehandlung 
ja
wenn keine
Komplikationen
oder Begleiter-
krankungen 
ausnahmsweise ja ständige ärztliche
Betreuung und
Kontrolle,
Nachunter-
suchung 
ständige ärztliche
Betreuung und
Kontrolle,
Nachunter-
suchung 
10.3erfolgreiche Nierentrans-
plantation mit normaler
Nierenfunktion 
jajaärztliche Betreu-
ung und Kontrolle,
jährliche Nach-
untersuchung 
ärztliche Betreu-
ung und Kontrolle,
jährliche Nach-
untersuchung 
10.4bei Komplikationen oder
Begleiterkrankungen siehe
auch Nummer 1, 4 und 5 
    
11.Verschiedenes    
11.1Organtransplantation
Die Beurteilung richtet
sich nach den Beurtei-
lungsgrundsätzen zu den
betroffenen Organen 
    
11.2Tagesschläfrigkeit    
11.2.1Messbare auffällige
Tagesschläfrigkeit 
neinnein  
11.2.2Nach Behandlung ja,
wenn keine
messbare
auffällige Tages-
schläfrigkeit
mehr vorliegt 
ja,
wenn keine
messbare
auffällige Tages-
schläfrigkeit
mehr vorliegt 
ärztliche
Begutachtung,
regelmäßige
ärztliche
Kontrollen 
ärztliche
Begutachtung,
regelmäßige
ärztliche
Kontrollen
11.3Schwere Lungen- und
Bronchialerkrankungen mit
schweren Rückwirkungen
auf die Herz-Kreislauf-
Dynamik 
neinnein  
11.4Störung des Gleich-
gewichtssinnes 
in der Regel
nein 
in der Regel
nein 
im Einzelfall
entsprechend
den Begutach-
tungs-Leitlinien
zur Kraftfahr-
eignung 
im Einzelfall
entsprechend
den Begutach-
tungs-Leitlinien
zur Kraftfahr-
eignung 

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