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89-90 Bahnübergänge

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Bahnübergänge    
89 Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet § 19 Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 19
Buchstabe a
 80 €
89a Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang (Zeichen 151,
156 bis einschließlich Kreuzungsbereich von Schiene
und Straße) unzulässig überholt
§ 19 Absatz 1 Satz 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe a
 70 €
89b Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht
nach § 19 Absatz 2 StVO überquert
   
89b.1   in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1
StVO
§ 19 Absatz 2 Satz 1
Nummer 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 19
Buchstabe a
 80 €
89b.2   in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
bis 5 StVO (außer bei geschlossener Schranke)
§ 19 Absatz 2 Satz 1
Nummer 2 bis 5
§ 49 Absatz 1 Nummer 19
Buchstabe a
240 €
Fahrverbot
1 Monat
90 Vor einem Bahnübergang Wartepflichten verletzt § 19 Absatz 2 bis 5
§ 49 Absatz 1 Nummer 19
Buchstabe a
 10 €

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