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Reiserücktrittsversicherung - bevorstehender Tod nicht versichert!

Reiserecht

Ist gem. den AGB einer Reiserücktrittskostenversicherung nur der „Tod“ eines nahen Angehörigen als versichertes Ereignis abgedeckt, so kann die Versicherung beim „bevorstehenden Tod“ eines nahen Angehörigen nicht in Anspruch genommen werden. Eine analoge oder ergänzende Auslegung der AGB ist weder zulässig noch geboten.


AG Hamburg, 26.10.2016 - Az: 17a C 261/16

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Siegfried Dzialoszynski, Ravensburg