Insolvenzversicherung haftet nicht für Mängelansprüche

Reiserecht

Es besteht keine Haftung des Reiseveranstalterinsolvenzversicherers für reisevertragliche Gewährleistungsansprüche des Reisenden gegenüber einem insolventen Veranstalter, die aufgrund der Insolvenz des Veranstalters von diesem nicht erfüllt werden können.


BGH, 16.02.2005 - Az: IV ZR 275/03

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