- Reiserecht
- Urteile
Flugangst ist allgemeines Lebensrisiko!
Reiserecht
Storniert ein Reisender aufgrund ärztlich attestierter Flugangst seinen Flug, so muss die Reiserücktrittskostenversicherung die Kosten nicht übernehmen. Bei Flugangst handelt es sich um eine Erscheinung des allgemeinen Lebensrisikos.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.911 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und ausführliche Antwort auf meiner Frage. Ich kann Anwalt Online nur Empfehlen
F.J. Zirkelbach , Würzburg
Vielen Dank für die schnelle und professionelle Beantwortung meiner Fragen.
Verifizierter Mandant