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Absehbarer Reiserücktritt - Versicherung informieren!
Reiserecht
Kann eine geplante Reise aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich nicht angetreten werden, so ist die Reiserücktrittskostenversicherung umgehend hiervon zu informieren. Ein Abwarten, ob sich der Zustand bessert, ist eine nicht zulässig Überwälzung des Risikos von höheren Stornokosten auf die Versicherung.
Im vorliegenden Fall befand sich die Kundin bereits bei der Buchung der Reise
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Die Informationen die bekommen habe waren sehr hilfreich,aber man sollte vielleicht
genauer darauf hinweisen das die Erstbertatung eine ...
Thomas Neumann, 70376 Stuttgart
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