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Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für „Incentive-Pauschalreisen“
Reiserecht
Ein Versicherungsunternehmen, das dem Vertragspartner des Veranstalters einer Pauschalreise Sicherungsscheine ausgestellt hat, muss im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters auch gegenüber dem Vertragspartner, der die Reise zur Weitergabe für Werbezwecke gebucht hat, für die Rückzahlung des Reisepreises einstehen.
Dies entscheid der BGH in einem Fall, in dem das klagende Unternehmen von einem Reiseveranstalter mehrere Busreisen gebucht hatte, die es im Rahmen einer Werbemaßnahme an Kunden verschenken wollte. Das Unternehmen bezahlte
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