Urteile - Urlaubsort

Reiserecht

Zu einem gelungenen Urlaub gehört mehr als nur eine ansprechende Unterkunft. Auch an die örtlichen Gegebenheiten stellen die Reisenden mitunter hohe Ansprüche. Doch nicht für alle Begleiterscheinungen kann der Veranstalter verantwortlich gemacht werden. Maßgeblich ist hier die Katalogbeschreibung.

Doch welchen Anforderungen muss der Urlaubsort genügen und was kann der Reisende tun, wenn die Realität von den Katalogangaben abweicht?

Witterungsbedingungen begründen einen Reisemangel nur, soweit eine bestimmte Eigenschaft nach der Leistungsbeschreibung zu erwarten war (Schneesicherheit, Packeis bei Polarkreuzfahrt, sauberes Meer, feiner Sandstrand, etc.).

Die Unterbringung an einem anderen Ort oder einem anderen Hotel als vereinbart begründet einen Reisemangel, ebenso eine dem Reisezweck (Erholung) nicht entsprechende Lage oder eine fehlende Ausstattung.

Bloße Unannehmlichkeiten, wie subjektive Empfindlichkeiten des Reisenden oder Störungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzurechnen sind sowie orts- bzw. landesübliche Beeinträchtigungen, sind vom Reisenden hinzunehmen und begründen keinen Mangel. Dazu gehören Störungen, die sich aus den natürlichen, biologischen, klimatischen, lebenstypischen aber auch kulturellen und politischen Umständen des Reiselandes ergeben und sich dem Einfluss des Reiseveranstalters entziehen.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de) *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.920 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beratung.
Empfehlenswert.
Werde mir diese Adresse merken und Freunden weiterempfehlen.

Verifizierter Mandant

Recht herzlichen Dank, Sie haben mir sehr geholfen. Ich werde Sie weiter empfehlen und bei Bedarf sehr gerne wieder auf Sie zurück kommen. Dies ist ...

Verifizierter Mandant