Flug verpaßt – Bahn war schuld – Schadenersatz?

Reiserecht

Verpaßt ein Bahnreisender aufgrund einer Verspätung der Deutschen Bahn seinen Flug, so ist die Deutsche Bahn hierfür nicht haftbar zu machen.
Die Deutsche Bahn kann sich in einem solchen Fall auf die Eisenbahnverordnung berufen.


LG Frankfurt/Main - Az: 2-1 S 131/03

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Peter Rompf, Burscheid