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Plastikarmband Pflicht?

Reiserecht

All-Inclusive-Resort auf Mallorca: Rund um die Uhr, auch zum Duschen, Schlafen oder Sonnenbaden, sollte ein hellgrünes Plastikarmband getragen werden. Nur damit seien sie als Hotelgäste erkennbar und bekämen auch ihr Essen.
Das Armband konnte nicht geöffnet werden, ohne es zu zerstören. Damit sollte vermieden werden, daß Unbefugte sich gratis den Bauch vollschlügen. Die Urlauber sahen vor allem ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und entfernten die lästigen Markierungen.

Das Hotel reagierte unnachgiebig: Zunächst die Aufforderung, sich sofort neue Armbänder umzulegen. Ab dem Mittag des folgenden Tages gab es dann weder Essen noch Getränke für die Gäste. Diese verköstigten sich außerhalb der Anlage auf eigene Rechnung und zogen in ein anderes Hotel. Zurück in Deutschland verlangten sie vom Veranstalter den Ersatz der entstandenen Essens- und Hotelkosten sowie Schadensersatz wegen vertanen Urlaubs.

In einer Berufungsverhandlung gaben die Richter den Urlaubern recht. Zum einen sei keine "ausdrückliche vertragliche Vereinbarung" geschlossen worden, die das dauernde Tragen der Armbänder verlangt hätte. Zum anderen habe der Veranstalter in seinem Katalog nicht darauf hingewiesen, daß nur der sein Essen bekomme, wer sich mit dem hellgrünen Plastikreif ziere. Die Verweigerung der Vollpension sei deshalb ein "erheblicher Reisemangel", der die All-Inclusive-Gäste auch berechtigte, den Reisevertrag zu kündigen und umzuziehen. Eine solche Kennzeichnung sei "bei Tieren üblich" und auch bei "Säuglingen, die ihrer Persönlichkeit noch keinen Ausdruck verleihen können".


LG Frankfurt/Main, 07.11.1996 - Az: 2/24 S 5/96, 2-24 S 5/96

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