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AGB-Klauseln über Anzahlung und Stornopauschalen
Reiserecht
Vorliegend klagte ein Verbraucherschutzverein gegen einen Reiseveranstalter auf Unterlassung von in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Klauseln. Zum einen ging es gegen die Klausel über eine zu leistende Anzahlung von 25 % bzw. 30 % und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Restzahlung 40 Tage vor Reiseantritt; zum anderen geht es um diverse für den Fall des Rücktritts eines Reisenden vorgesehene Stornopauschalen.
Konkret ging es um die folgende Klauseln:
"1. [2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/ Rechnung (bzw. dem gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung fällig.] Diese beträgt 25 %, [...] bei Reisen aus den Programmen A Last Minute und B Last Minute 30 % (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. [...] Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. [...]
2. [5.3.] [...] In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reise- oder Mietpreis: [5.3.1.a)] bei Flugreisen [...]
bis 42 Tage vor Reisebeginn 25 %
ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65 %
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90 %
3. [5.3.1 .b)] bei B "last minute", C sowie bei Flugreisen bei Buchung der Zimmerkategorien "R", "T" oder "Y“
bis 30. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab 06. bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 %
ab 2. Tag vor Reiseantritt
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