Rutschige Duschvorlage ist kein Reisemangel

Reiserecht

Es besteht kein Anspruch eines Reisenden auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Reiseveranstalter, wenn der Gast auf einem vom Hotelpersonal als Duschvorlage ausgelegten Duschhandtuch ausrutscht. In diesem Fall ist das Ausrutschen durch eigenes Ungeschick und nicht durch einen Reisemangel verursacht worden. Auch besteht kein Anspruch gegen den Betreiber des Hotels, dieser Rutschgefahr durch Haftvorrichtungen entgegenzuwirken. Hierbei handelt es sich um eine zum allgemeinen Lebensrisiko gehörenden Gefahrensituation.


AG Frankfurt/Main, 20.03.2007 - Az: 30 C 3631/06-25

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