Dreckiges Ferienhaus als Reisemangel

Reiserecht

Im vorliegenden Fall wurde ein Ferienhaus in Dänemark im Prospekt als luxuriös bezeichnet. Vor Benutzung durch den Mieter mussten jedoch alle Schränke gereinigt werden. Zudem war das Haus voller Schimmel- und Stockflecken, der Teppich voller Hundehaare, Grill und Tische waren verdreckt, Trockner, Waschmaschine und Bettdecken mussten ausgetauscht werden.

Zusammen berechtigten diese Missstände zu einer Minderung des Reisepreises um 25%.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin buchte am 20.08.2001 über das Reisebüro … das Ferienhaus … mit einer Wohnfläche von 196 qm für 14 Personen in der Zeit vom 29.06.2002 bis 13.07.2002. Der Endpreis sollte 3.374 Euro betragen und wurde von der Klägerin entrichtet bereits vor Reiseantritt. Das Anwesen war im Katalog der Beklagten für 2002 als luxuriöses 196 qm großes, reetgedecktes Steinhaus beschrieben.

Nachdem die Klägerin Mängel geltend gemacht hatte, zahlte die Beklagte mit Scheck vom 09.10.2002 500,00, Euro an die Klägerin.

Die Klägerin behauptet, an dem Anwesen seien erhebliche Mängel vorhanden gewesen.

Das gesamte Objekt sei offensichtlich längere Zeit nicht gereinigt worden und verdreckt. Sämtliches Geschirr und Besteck sei nicht gereinigt gewesen. In der Küche sei der Kühlschrank von Schimmel bezogen gewesen. Sämtliche Teppichböden seien von Stockschimmel befallen gewesen. Die im Wohnzimmer befindlichen Teppiche seien stark verschmutzt und ebenfalls von Schimmel befallen gewesen. Die Sitzmöbel seien durch Sand verschmutzt gewesen. Decken und Kissen hätten nicht genutzt werden können.

Das gebuchte Ferienhaus sei nur für 12 Personen ausgerichtet gewesen. Der im Essbereich befindliche Esstisch sei aufgrund seiner Größe nicht für 14 Personen geeignet gewesen. Die im Wohnbereich befindlichen Sitzgelegenheiten seien ebenfalls nicht ausreichend gewesen. Es hätten zum fernsehen oder sonstigem Zusammensein die Essstühle genutzt werden müssen.

Eine abschließbare Tür zum Schwimmbad sei nicht vorhanden gewesen. Dies sei gefährlich gewesen, da kleine Kinder mitgereist seien und die Gefahr bestanden hätte, dass diese in das Schwimmbad fielen.

Der vorhandene Grill sei stark verschmutzt gewesen. Die Gartentische hätte nicht genutzt werden können, ebenso wenig teilweise die Gartenmöbel. Auch Waschmaschine und Trockner seien defekt gewesen.

Es sei sodann in der Folgezeit versucht worden, hinsichtlich eines Teils der Mängel Abhilfe zu verschaffen. So sei ein neuer Grill angeschafft worden, der jedoch wiederum zu klein dimensioniert worden sei. Es seien für 6 Personen neue Bettwäsche zur Verfügung gestellt worden. Bei der Waschmaschine und dem Trockner sei eine Reparatur in Betracht gezogen worden und sodann, nachdem sich herausgestellt habe, dass diese nicht möglich gewesen sei, eine Ersatzbeschaffung vorgenommen worden. Diese sei am 05.07.2002 vorgenommen worden.

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