- Reiserecht
- Urteile
Wenn die Decke zu niedrig ist
Reiserecht
Weist ein Ferienhaus eine sehr niedrige Deckenhöhe auf, so ist dies vom Vermieter im Katalog zu vermerken. Vorliegend hatte das Ferienhaus Deckenhöhen zwischen 1,75m und 1,90m mit Türstürzen i.H.v. 1,70m. Im Katalog war das Ferienhaus lediglich als „uraltes Bauernhaus“ ausgewiesen worden, was nach Ansicht des Gerichts aufgrund der Durchschnittlichen Körpergröße von 1,75m und mehr bei Mitteleuropäern nicht ausreicht. Der Reisende muß sich entscheiden können, ob er die Deckenhöhe hinnehmen will oder lieber ein Haus mit normaler Höhe mietet.
Das Gericht sprach dem Reisenden eine 5%ige Minderung des anteiligen Reisepreises der erwachsenen Mieter zu.
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