Belegung des Hotels mit an Militärübung beteiligten Soldaten ist ein Reisemangel!

Reiserecht

Wird ein Strandhotel mit 1.000 US-Soldaten, die an einer militärischen Übung teilnehmen, belegt, stellt dies einen Reisemangel dar, der zu einer Reisepreisminderung von 40 % berechtigt.


AG Köln, 19.06.2001 - Az: 135 C 556/00

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