Bei Plastikarmband 5% weniger

Reiserecht

Muss der Reisende bei einer All - inclusive - Reise ein nicht abnehmbares Plastikarmband tragen, weil er sonst an den Mahlzeiten nicht teilnehmen könnte, kann er den Reisepreis um 5% mindern. Dieses Recht entfällt nicht, wenn im Katalog lediglich folgender Hinweis steht: „Als Berechtigungs/Identifizierungshinweis ist in den meisten Hotels immer ein Armbändchen zu tragen“. Aus diesem Hinweis kann der Reisende nämlich weder entnehmen, ob die Tragepflicht auch in dem von ihm gebuchten Hotel besteht, noch geht daraus hervor, dass das Armband nicht abgenommen werdeen kann.


LG Frankfurt/Main, 19.08.1999 - Az: 2/24 S 341/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.958 Beratungsanfragen

Kurze Reaktionszeiten, schnelle und umfassende Bearbeitung - jederzeit wieder!

Verifizierter Mandant

Insgesamt eine gute und angemessene Beratung

Verifizierter Mandant