Änderungen der Einreisebestimmungen - Hinweispflicht des Veranstalters?

Reiserecht

Ändern sich nach Vertragsschluss die Einreisebedingungen des Ziellandes, so besteht keine Hinweispflicht des Veranstalters. Eine Schadensersatzpflicht bei unterlassener Information besteht daher nicht. Zwar ist bei Buchung grundsätzlich ungefragt über die im jeweiligen Durchreiseland oder Zielland geltenden Einreisebestimmungen zu unterrichten, hierzu genügt jedoch ein entsprechender Hinweis bei Buchung. Zwischen Buchung und Reiseantritt ist der Veranstalter lediglich verpflichtet, über unvorhersehbare Ereignisse im Zielgebiet zu informieren. Die Änderung von Einreisebedingungen fällt nicht darunter.


OLG Rostock, 07.08.2008 - Az: 1 U 143/08

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