Provisionsanspruch des Reisebüros für vermittelte Flugreisen

Reiserecht

1. § 87 b HGB stellt auf die zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäfts übliche Provision ab. Ist nur die übliche Provision nach § 87 b Abs. 1 HGB geschuldet, kann der Provisionssatz je nach dem Zeitpunkt des vermittelten Geschäfts schwanken.

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