Reisebüro zahlt Ersatzflug, wenn der Kunde fehlinformiert wurde

Reiserecht

Informiert das Reisebüro den Kunden nicht über eine Vorverlegung des Abfluges, so kann der Reisende einen Ersatzflug auf Kosten des Reisebüros buchen.
Im zu entscheidenden Fall erhielten die Reisenden drei Tage vor Abflug die Tickets und eine Bestätigung der Flugzeiten von ihrem Reisebüro. Die Fluggesellschaft hatte dem Reisebüro jedoch zehn Tage zuvor mitgeteilt, dass der Abflug um einige Stunden vorverlegt wurde. Die Reisenden verpassten daher ihr Flugzeug. Da die Fluggesellschaft den Nachweis erbringen konnte, dass ihr Fax das Reisebüro tatsächlich erreicht haben musste, war von einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisebüros auszugehen. Dieses musste für die Kosten des Ersatzfluges aufkommen.


AG Frankfurt/Main - Az: 29 C 7150/02-85

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.284 Beratungsanfragen

Ich kann nur bestätigen ,das es für uns auch relativ einfach war und das Anwaltsbüro sehr schnell und unkompliziert gearbeitet hat, was somit zum ...

Rheinländer ,Carsten, Schleiden

Preis Leistung ist gut. Herr Voss hat mir auch nach der Beratungsmitteilung noch offene Fragen beantwortet ohne dafür die Hand aufzuhalten.

Verifizierter Mandant