Fehlerhafte Reiseunterlagen - Rücktritt

Reiserecht

Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden am 27. Dezember 2010 eine Pauschalreise nach Ägypten mit Hin- und Rückflug, Unterbringung mit Vollverpflegung auf einem Nilschiff und anschließend in einem Hotel und einem Ausflugsprogramm gebucht. Hierfür wurden 1.822 € sowie 108 € für eine Reiserücktrittsversicherung gezahlt. Weil die ihm am 30. Dezember 2010 überlassenen Reiseunterlagen, ausgestellt von einem Unternehmen namens „OFT Reisen“, Fehler aufwiesen (falscher Name der Ehefrau, Transfers waren ausdrücklich ausgeschlossen, falsches Hotel, zudem ohne Verpflegung), sagte der Reiseveranstalter per E-Mail am Freitag, dem 7. Januar 2011, zu, die „Tickets und Ihre Unterlagen“ am Düsseldorfer Flughafen zu hinterlegen. Als am darauffolgenden Sonntag, dem 9. Januar, dem Tag der geplanten Abreise, nur die Flugscheine geändert waren, aber keine Gutscheine für die Transfers, das Schiff, das Ausflugsprogramm und das richtige Hotel vorlagen und der Reiseveranstalter telefonisch nicht erreichbar war, traten die Reisenden die Reise nicht an und reisten vom Flughafen zurück nach Hause.


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